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Gericht: Mietendeckel nicht verfassungsgemäß
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13.03.2020
Gericht: Mietendeckel nicht verfassungsgemäß
Berlin Das Berliner Landgericht hält den für die Hauptstadt beschlossenen sogenannten Mietendeckel für verfassungswidrig. Dem Land Berlin fehle die Gesetzgebungskompetenz, teilte das Kammergericht am Donnerstag zur Begründung mit. Die 67. Zivilkammer beschloss daher, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Frage zur Entscheidung vorzulegen. Zugleich scheiterten Berliner Vermieter in Karlsruhe mit einem Eilantrag gegen den Mietendeckel. Das höchste deutsche Gericht lehnte ihren Antrag auf vorläufige Aussetzung der Bußgeldvorschriften ab. Offen bleibt damit aber weiterhin, ob das Gesetz tatsächlich verfassungsgemäß ist. Die Richter entschieden in einer Folgenabwägung lediglich, dass die Regelungen weiter angewandt werden können. (afp)