Gericht: „Reichsbürger“ müssen Waffen abgeben

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KURZ NOTIERT

19.12.2018

Gericht: „Reichsbürger“ müssen Waffen abgeben

Koblenz Die sogenannten Reichsbürger gelten nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz als „waffenrechtlich unzuverlässig“ und müssen ihre Waffen samt Munition abgeben. Das Vertrauen in Inhaber einer Waffenbesitzkarte werde in aller Regel zerstört, wenn diese über reine Sympathiekundgebungen hinaus „ausdrücklich und konkludent“ ihre Bindung an deutsche Rechtsvorschriften in Abrede stellten, urteilten die Koblenzer Richter. (AZ: 7 B 11152/18.OVG) (epd)

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