Justiz stabilisierte das NS-Regime

Fr, 10. Jan. 2014
Aachener Nachrichten – Stadt / Region und NRW / Seite 10

Justiz stabilisierte das NS-Regime

Juristen und Historiker gehen in Forschungsprojekt der Rechtssprechung von 1933 bis 1945 im Bereich des Oberlandesgerichts Köln nach. Keine gesonderten Untersuchungen zu Aachen. Letzte Studie von 1998.

Von Claudia Schweda
und Katharina Hölter

Köln/Aachen. Die Justiz im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln hat sich während des Zweiten Weltkriegs stärker am Erziehungskonzept des NS-Regimes beteiligt als bislang bekannt. Das geht aus Forschungsergebnissen von Juristen und Historikern hervor, die ihre Studie gestern in Köln vorstellten.

Einerseits habe die Justiz den „Terror“ mitgetragen und sei konsequent gegen Regimekritiker vorgegangen, sagte einer der Leiter des Forschungsverbundes, Hans-Peter Haferkamp. Andererseits hätten Gerichte aus ideologischen Gründen auch „großzügig“ gehandelt, um die Zufriedenheit der Bevölkerung in Zeiten des Krieges nicht zu gefährden.

Im Fokus der Untersuchungen standen ordentliche Gerichte wie Amts- und Jugendgerichte während des Zweiten Weltkriegs. Die Historiker fanden heraus, dass die Justiz Jugendliche, die ohne den im Krieg kämpfenden Vater aufwuchsen, häufig mit Nachsicht behandelte. Als weiteres Beispiel nannte Haferkamp die Sanktionen gegenüber Frauen, die tagelang der Arbeit fernblieben. Argumentierten sie vor Gericht im Sinne der NS-Ideologie und erklärten, sie hätten Bombenopfern geholfen, wurden sie milde behandelt. Ex­trem scharf wurde laut Untersuchung geurteilt, wenn eine Frau Kontakt zu anderen Männern hatte, während der eigene Ehemann an der Front kämpfte.

„Außerdem hing es sehr stark von der Gesinnung des Einzelnen ab, welches Ergebnis herauskam“, ergänzte Kuratoriumsmitglied Joachim Arntz – früherer Präsident des Kölner Verwaltungsgerichts. Dass die Justiz in Köln aufgrund der christlichen und liberalen Historie der Stadt milder gehandelt habe, sei ein Mythos. „Sie waren klar Teil der Verfolgungsmaschinerie“, sagte Haferkamp über die damaligen Staatsdiener.

Im Zuge des Projektes hat es keine gesonderten Untersuchungen zur Arbeit an den Gerichten des Aachener Bezirks gegeben, der zum OLG-Bezirk Köln gehört. Es sei mehrfach überlegt, aber bislang nicht durchgeführt worden, sagte Joachim Arnzt. Stefan Weismann, Aachener Landgerichtspräsident und Kuratoriumsmitglied des historischen Forschungsprojekts, hat dennoch einen speziellen Blick auf seinen Gerichtsbezirk geworfen, dabei aber feststellen müssen, dass die Strafrechtspflege zur NS-Zeit „insbesondere in Aachen noch nicht wissenschaftlich untersucht ist“. So lägen zum Beispiel keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Richter im Landgerichtsbezirk Mitglieder der NSDAP waren – im Gegensatz zum Kölner Bezirk, wo bekannt sei, dass 1936 78 Prozent der Richter ein Parteibuch hatten.

Nachweisbar sei aber, dass auch in Aachen die damaligen Machthaber von den Eingriffsmöglichkeiten des von ihnen neu geregelten Berufsbeamtengesetzes rege Gebrauch gemacht hätten: Ihnen in politischer Hinsicht unzuverlässig erscheinende Richter und Beamte seien sehr schnell nach der Machtübergabe entfernt worden. Zudem spielte ihnen im Falle des Aachener Landgerichtspräsidenten Josef Oppenhoff dessen anstehende Pensionierung in die Hände. Denn genehm dürfte den Nazis der Richter nicht gewesen sein, der in den 20er Jahren zweimal für die Zentrumspartei in den Preußischen Landtag eingezogen war. Zum neuen Landgerichtspräsidenten wurde Karl Hermanns bestimmt. Ein Mann, der – wie es Weismann ausdrückt – „seine Karriere augenscheinlich der NSDAP verdankte“. Hermanns war bereits am 1. Februar 1932 Parteimitglied geworden, also kurz nach Aufhebung des Verbots für preußische Beamte, in die NSDAP einzutreten.

In dem einzigen ausführlichen Beitrag zur Rolle der Aachener Justiz in der NS-Zeit kommt der frühere Aachener Amtsgerichtsdirektor Martin Birmanns 1998 zu dem Ergebnis, dass es in den von ihm untersuchten Fällen keinen direkten Einfluss auf Richter von außen gab. Aber die Justiz hätte mit in Gesetzesform gegossenem Unrecht agieren müssen: „Dem beugten sich angepasste Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare in einer angepassten Gesellschaft auch im Landgerichtsbezirk Aachen.“

Vor zehn Jahren hatten Anwälte, Staatsanwälte, Richter und Notare nach OLG-Angaben beschlossen, aktiv die Geschichte der Justiz mit aufzuarbeiten. In Kooperation mit Historikern und Juristen der Universität Köln hat man nun umfangreiche Untersuchungen abgeschlossen. Das Gericht sprach von einer „in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Form einmaligen Zusammenarbeit von Justiz und wissenschaftlicher Forschung“.

Nur wer sich der Gefahren bewusst bleibe, „wird neuen Gefahren rechtzeitig begegnen können“, sagte Arntz. Der Blick für rechtsstaatliche Grundsätze müsse geschärft werden. In den Forschungsberichten sei deutlich geworden, „wie verführbar und beeinflussbar auch Juristen sind, die eine entsprechende Ausbildung durchlaufen haben“. Die bisherigen Forschungsergebnisse sollen laut Arntz noch ausgebaut werden. In einem Anschlussprojekt werde die „Justiz im Systemwechsel“ betrachtet. Im Fokus steht dann die Geschichte der Justiz im Raum Köln, Bonn und Aachen zwischen dem Zweiten Weltkrieg und dem Wiederaufbau.

„Nur wer sich der Gefahren bewusst bleibt, wird neuen Gefahren rechtzeitig begegnen können.“

Joachim Arntz, Ex-Präsident des Kölner Verwaltungsgerichts

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