Eine Lehrerin darf an einer Berliner Grundschule nicht unterrichten, weil sie dabei ihr Kopftuch tragen möchte. Das Arbeitsgericht hat nun über ihre Klage entschieden – und bestätigte das Handeln der Behörden.
Eine Lehrerin darf an einer Berliner Grundschule nicht unterrichten, weil sie dabei ihr Kopftuch tragen möchte. Das Arbeitsgericht hat nun über ihre Klage entschieden – und bestätigte das Handeln der Behörden.