Peinlicher Lapsus der Richter im Fall Puigdemont

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Peinlicher Lapsus der Richter im Fall Puigdemont
Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht irrt sich in seinem Beschluss bei einem entscheidenden Tatdatum

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12.04.2018

Peinlicher Lapsus der Richter im Fall Puigdemont

Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht irrt sich in seinem Beschluss bei einem entscheidenden Tatdatum

Von Ralph Schulze

Madrid. Der Fall des katalanischen Separatistenchefs Carles Puigde- mont sorgt seit Tagen für Ärger zwischen Deutschland und Spa- nien. Vor allem weil Spaniens Justiz glaubt, dass Schleswig-Holsteins Oberlandesgericht (OLG) im Auslieferungsstreit nicht korrekt und entsprechend der EU-Regeln handelt. Nun bekommt das Misstrauen der Spanier neue Nahrung: Die 16-seitige Begründung des OLG-Beschlusses, der unserer Zeitung vorliegt, enthält einen überraschenden Fehler. Und zwar einen gravierenden Schnitzer mit einem Tatdatum, was darauf schließen lässt, dass der OLG-Strafsenat nicht mit der gebotenen Sorgfalt gearbeitet hat. Übrigens: Die schnelle Vorentscheidung des 1. Strafsenats des OLG am 5. April hatte alle überrascht – sogar Puigdemonts Anwälte. Immerhin lässt das deutsche Rechtshilfegesetz den Richtern nach der Festnahme 60 Tage Zeit bis zur Entscheidung. Der frühere katalanische Ministerpräsident war am 25. März nach der Einreise aus Dänemark in Schleswig-Holstein festgenommen worden.

Doch trotzdem hatte es das OLG sehr eilig: Schon zwei Tage nachdem die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein am 3. April die Überstellung Puigdemonts an Spanien für zulässig erklärte und einen Auslieferungshaftbefehl beantragte, trafen die Richter eine weitreichende Vorentscheidung: Sie erklärten eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Rebellion für unzulässig. Und sie äußerten zugleich Zweifel am Vorwurf der Veruntreuung, dem zweiten Auslieferungsgrund – wenn überhaupt kann Puigdemont nur noch wegen Untreue an Spanien ausgeliefert werden.

Doch in Sachen Veruntreuung unterlief der Strafkammer in ihrem Beschluss ein Irrtum: Sie setzten ein falsches Datum hinsichtlich der möglichen Zweckentfremdung öffentlicher Mittel durch Puigdemont fest. Laut OLG bewilligte Puigdemonts Separatistenregierung am 31. Oktober 2017 die Erstellung von Wahlmaterialien und Wählerlisten für das illegale Unabhängigkeitsreferendum, für das nach spanischen Ermittlungen 1,6 Millionen Euro Steuergelder ausgegeben wurden. Tatsächlich beschloss die Puigdemont-Regierung dies jedoch schon am 7. September, wie klar aus den Ermittlungsunterlagen hervorgeht. Der Fehler hätte eigentlich jedem der drei Richter auffallen müssen. Denn das Referendum fand bereits am 1. Oktober 2017 statt. Am vom Gericht angeführten Datum, dem 31. Oktober, war die Puigdemont-Regierung schon nicht mehr im Amt, weil sie am 27. Oktober durch Madrid per Dekret abgesetzt worden war. Die Sprecherin des OLG, Frauke Holmer, sprach gegenüber dieser Zeitung von einem „offensichtlichen Schreibfehler“, der am Mittwoch korrigiert worden sei. Sie betonte, dass dieser Fehler „auf die Entscheidung des Senats keinen Einfluss hatte“.

Liest man die OLG-Begründung, kann man durchaus zu anderer Auffassung kommen. Denn dort zweifeln die Richter in einem etwas wirr wirkenden Rückschluss, ob die Referendumskosten „nach Absetzung der Regionalregierung“ – was ja am 27. Oktober geschah – wirklich noch aus Steuergeldern oder vielleicht doch aus privaten Spenden bezahlt wurden, wie Puigdemont behauptet. Das liest sich fast so, als ob das OLG tatsächlich etwas durcheinander gekommen sein könnte und irrtümlich davon ausgeht, dass die Puigdemont-Regierung erst am 31. Oktober 2017 über die Herstellung der Wahlmaterialien entschieden habe.

Oberstaatsanwältin Wiebke Hoffelner, Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft, die das OLG ebenfalls auf diesen Fehler aufmerksam gemacht hatte, fand den Vorgang denn auch überhaupt nicht zum Lachen und äußerte „Unverständnis“ über diesen Schnitzer.

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