RAF-Gründer und Neonazi: Gericht hebt Bewährung von Horst Mahler auf

SPIEGEL ONLINE, 22.01.2016

Horst Mahler soll wieder in Haft. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat die Aussetzung seiner Strafe zur Bewährung aufgehoben. Allerdings könnte der schlechte Gesundheitszustand den 79-Jährigen vor dem Gefängnis bewahren.

Den vollständigen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL http://www.spiegel.de/politik/deutschland/horst-mahler-oberlandesgericht-brandenburg-hebt-bewaehrung-auf-a-1073427.html

Kommentar: Wie nah sich Rechts- und Linksextremisten doch sind! Ströbele, Schily und Mahler, die 3 Staranwälte der RAF!

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