Rechtsradikaler darf kein Volljurist werden

Fr, 14. Aug. 2015
Aachener Nachrichten – Stadt / Region und NRW / Seite 10

Rechtsradikaler darf kein Volljurist werden

Münster. Wegen einer Vielzahl von Straftaten hat das Oberverwaltungsgericht Münster einem Mitglied der Partei „Die Rechte“ den Weg zum Volljuristen versperrt. Das teilte das OVG gestern mit. Der Kläger aus Ostwestfalen hatte nach seinem Jura-Studium auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst geklagt. Das Land hatte das mit Hinweis auf zehn Verurteilungen in den Jahren zwischen 2004 und 2015 unter anderem wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte abgelehnt. Der Kläger gehörte der heute verbotenen Kameradschaft Hamm an.

Die Richter bestätigten die „Unwürdigkeit“ des Antragstellers. Sie bezogen sich auch auf den langen Zeitraum der verübten Straftaten. Das Rechtsreferendariat nach dem ersten Staatsexamen diene der Ausbildung zu Berufen, deren wesentlicher Inhalt die Verwirklichung des deutschen Rechts sei. Diesen Anforderungen werde der Antragsteller nicht gerecht, hieß es. Das Urteil ist rechtskräftig. Das OVG bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden aus der ersten Instanz (AZ: 4 K). Dort hatte der Mann einen Eilantrag gestellt. (dpa)

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