Sami A. muss nicht zurückgeholt werden

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17.01.2019

Sami A. muss nicht zurückgeholt werden

Gelsenkirchen Der rechtswidrig nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche islamistische Gefährder Sami A. muss nicht nach Deutschland zurückgeholt werden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte am Mittwoch die Aufhebung des lange Zeit bestehenden Abschiebungsverbots für den 42-Jährigen. Das Gericht blieb in der mündlichen Verhandlung bei seiner Einschätzung, dass eine diplomatische Zusicherung Tunesiens Sami A. „hinreichend verlässlich“ vor Folter und unmenschlicher Behandlung schütze. Die Behauptung von Sami A., er sei nach seiner Abschiebung in Tunesien menschenrechtswidrig behandelt worden, sei nicht glaubhaft, sagte der Kammervorsitzende Oliver Engsterhold in der mündlichen Urteilsbegründung. (dpa)

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