Bürgerwehren gehen lieber selbst auf Verbrecherjagd

Nachrichten-Artikel vom 10.05.2014 11:28

Die Zahl der Einbruchsdelikte in Deutschland steigt von Jahr zu Jahr. Viele Menschen fühlen sich von der Polizei nicht mehr ausreichend geschützt – und nehmen ihre Sicherheit selbst in die Hand.

Den Artikel können Sie hier lesen: http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article127846568/Buergerwehren-gehen-lieber-selbst-auf-Verbrecherjagd.html

Kommentar: In anderen Staaten funktioniert die Beteiligung und Mitarbeit der Bürger bei der Sicherheit sehr gut, Beispiel Israel. Wenn die Polizei nicht für Sicherheit sorgt, was sie offensichtlich z.B. im Bereich Einbruch nicht kann, müssen neue Wege gegangen werden, warum nicht?

Und für den, der sich nicht auskennt:  

§ 32
Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

§ 34
Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

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