Brutaler Polizeieinsatz endet mit Strafe

 

 

Mi, 5. Dez. 2012
Aachener Nachrichten – Stadt / Lokaltitel Aachen / Seite 15

Brutaler Polizeieinsatz endet mit Strafe

Beamter schlug aus der zweiten Reihe gezielt auf den Kopf eines Mannes

Von Wolfgang Schumacher

Aachen. Richterin Christine Kaerkes ließ sich knapp eine Stunde Zeit, dann sprach sie das Urteil über den Aachener Polizisten Achim A.: Wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und uneidlicher Falschaussage kassierte der Beamte eine neunmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Vorfall liegt bereits vier Jahre zurück. Damals, im August 2008, veranstaltete eine sogenannte linke Wohngemeinschaft in der Aretzstraße ihr jährliches Gartenfest, drei Bands spielten, die Stimmung war gut. Wie die Sache dann eskalierte, weiß heute niemand mehr so richtig. Jedenfalls rückte damals zunächst das Aachener Ordnungsamt an und holte alsdann die Polizei, die Beamten sollten in Amtshilfe die Personalien der Bewohner wie der Gäste feststellen. Dabei, das schilderte gestern vor dem Amtsgericht anschaulich ein Zeuge, der selbst schwer am Kopf getroffen worden war, kam es zu brutalen Polizeiübergriffen, die im Übrigen durch Videoaufnahmen eines Nachbarn dokumentiert wurden.

Richterin Kaerkes im Urteilsspruch: „Der Angeklagte führte einen gezielten Schlag aus der zweiten Reihe über die Köpfe seiner Kollegen hinweg.“ Dabei traf er den Nebenkläger mit dem Schlagstock auf den Kopf. Resultat: eine Platzwunde und eine dicke Beule. „Es war reines Glück, dass es nicht zu schwereren Verletzungen kam“, schrieb die Richterin dem Polizisten ins Stammbuch.

Seine Behauptung aus einem Zivilverfahren im Jahr 2009, er habe mit seinen Schlägen eine mögliche Gefangenenbefreiung verhindern wollen, nahm er gestern als Falschaussage zurück und bot dem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro an. Dabei ging er zu dem Geprügelten und bat ihn um Entschuldigung. Das Gericht setzte das Schmerzensgeld schließlich auf 900 Euro fest. Eine deutliche Sprache gab es hinsichtlich des gesamten Vorgehens: „Der Einsatzleiter hat rechtswidrige Anordnungen getroffen“, stellte das Gericht fest.

Kommentar: Und was geschieht mir dem Einsatzleiter? Nichts?

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