Di, 8. Mai. 2012 Bürgerbegehren gegen die Campusbahn: Initiative wirft der Stadt „Verzögerungstaktik“ vor, weil sie falsche Infos übermittelt habe. Brief an den OB. Von Achim Kaiser Aachen. Maximilian Slawinski ist verärgert über die Verwaltung. Als einer der Bürger, die das Bürgerbegehren gegen die Finanzierung der Campusbahn beantragt haben, und als Sprecher der Initiative „Campusbahn – Größenwahn“ hat er sich gestern in einem offenen Brief direkt an den Oberbürgermeister gewendet: „Um mich über das Verhalten der Behörde, der Sie vorstehen, zu beschweren.“ Slawinskis Bürgerinitiative wartet seit zwei Monaten auf eine städtische Auskunft über die durch ein Bürgerbegehren entstehenden Folgekosten. Das heißt, die Unterschriftensammler stehen seit Wochen in den Startlöchern, können aber noch nicht loslegen, weil die Information über die Kosten auf den Unterschriftenlisten vermerkt sein muss (siehe Infobox). Die Verwaltung muss demnach berechnen, was der Verzicht auf das Bahnprojekt die Stadt kosten würde. Eine brauchbare Auskunft hat Slawinski bisher aber nicht bekommen. Stattdessen erhielt er in der vergangenen Woche längst bekannte Infos über die Baukosten der Bahnstrecke. „Ich möchte unseren Ärger darüber zum Ausdruck bringen, dass nach dem eindeutigen Hinweis, dass nicht die Kosten der Realisierung der Campusbahn gemeint sind, eine derartige Antwort kommt“, schreibt das FDP-Mitglied und fährt fort: „Bei verhindernden Begehren (wie dem unseren) ist in der Regel eine Schätzung von null Euro veranschlagt worden, weil durch die Nicht-Durchführung eines Projekts schließlich keine Kosten anfallen.“ Das unterstreicht auch Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“: „Während andere Kommunen ihre Kostenschätzungen für dortige Bürgerbegehren binnen weniger Tage vorgelegt haben, agiert die Aachener Verwaltung leider sehr hilflos.“ Dabei wäre die Kostenschätzung eigentlich ganz einfach, so Slonka, „weil die Umsetzung des Bürgerbegehrens die Stadt nichts kosten würde“. Und so wirft Slawinski der Stadt „massive Verzögerungstaktik“ vor. Ein fahrlässiger Umgang mit den per Gesetz verankerten Möglichkeiten der Mitbestimmung gefährde die Demokratie: „Das Verhalten der Verwaltung ist daher skandalös.“ Axel Costard vom städtischen Presseamt weist die Vorwürfe zurück: „Den Übermittlungsfehler bedauern wir sehr. Das war keine böse Absicht.“ Aber die inhaltliche Klärung der geforderten Auskunft sei noch nicht abgeschlossen, so Costard weiter: „Wir werden schnellstmöglich nachreichen, was der Gesetzgeber vorschreibt. Denn Bürgerbegehren sind legitime demokratische Mittel.“ Slawinskis Schlusssatz in dem Beschwerdebrief an den OB: „Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, dass die Kostenschätzung unseres Begehrens so schnell wie möglich fertiggestellt wird und der Verdacht der bewussten Verzögerung damit ausgeräumt wird.“ Die Kostenfrage ist neu geregelt worden Die Folgekosten eines Bürgerbegehrens müssen seit einer im Dezember durch den Landtag vorgenommenen Änderung der Gemeindeordnung nicht mehr von dessen Initiatoren selber berechnet, sondern von der jeweiligen Verwaltung ermittelt werden. Die Kostenschätzung wird dann zur Info der Unterzeichner auf die Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens gesetzt. Das Parlament hat die Kostenfrage neu geregelt, weil die alte Regelung häufig zum Streit über die Kosten von Bürgerbegehren und damit zu deren Unzulässigkeit geführt hat. Durch die Neuregelung ist die Kostenfrage als Unzulässigkeitsgrund entfallen. |