Edathy räumt Fehler ein und zahlt 5000 Euro

Di, 3. Mär. 2015
Aachener Nachrichten – Stadt / AN Politik / Seite 4

Edathy räumt Fehler ein und zahlt 5000 Euro

Verfahren gegen den früheren SPD-Abgeordneten wird gegen eine Geldauflage eingestellt. „Schuldfeststellung ausdrücklich nicht getroffen.“

Von Söne Möhl
und Marco Hadem

Verden. Sebastian Edathy ist frei. Zumindest juristisch. Keine 30 Minuten dauert es, bis der Kinderporno-Prozess am Landgericht Verden nach zwei Verhandlungstagen zu Ende ist. „Die Vorwürfe treffen zu“, lässt Edathy um kurz nach 10 Uhr über seinen Anwalt Christian Noll verkünden. „Ich habe eingesehen, dass ich einen Fehler begangen habe. Ich habe dazu lange gebraucht.“ Während Noll die Erklärung verliest, ist es mucksmäuschenstill im Saal.

Unter den Zuhörern sorgen die Worte für Überraschung und Gemurmel. Dagegen wirkt Oberstaatsanwalt Thomas Klinge nur zufrieden. Kein Wunder, denn der Text ist mit ihm abgesprochen. Seine Sprecherin Kathrin Söfker wird später sagen, dass es der Staatsanwaltschaft nie um ein Schuldeingeständnis zum eigenen Vorteil oder zu Edathys Nachteil gegangen sei, sondern darum, Rechtssicherheit zu erhalten – auch mit Blick auf die Beseitigung des öffentlichen Interesses an einer Strafverfolgung.

Sorgenfalten und Saalverweis

Genau dieses Interesse bereitet Edathy kurz zuvor aber noch einmal Sorgenfalten. Eine Besucherin fordert bis zu ihrem Saalverweis lautstark eine Fortsetzung der Ermittlungen und will sogar eine Prämie von 1500 Euro zum Auffinden von Edathys als gestohlen gemeldeten Laptop aussetzen. Doch Richter Jürgen Seifert weist den Antrag wegen formaler Fehler ab.

„Ich habe die in der Anklageschrift genannten Punkte, die CD und den Bildband in meinem Besitz gehabt. Das gleiche gilt auch für die Logdateien. Ich habe sie heruntergeladen und geöffnet, ich kenne die Inhalte“, verliest Noll weitere Worte im Namen des Ex-SPD-Spitzenpolitikers. Vor einer Woche hatte Klinge sie an gleicher Stelle beim Prozessauftakt von Edathy eingefordert, wenn dieser die Zustimmung zur Einstellung haben wolle.

Jetzt, da Edathys Worte auf dem Tisch liegen, sind plötzlich alle zufrieden. Noll, weil er seinem Mandanten eine Verurteilung ersparen konnte. Klinge, weil er seiner viel gescholtenen Behörde zumindest ein kleines Erfolgserlebnis mit nach Hannover zurückbringt. Das Gericht, weil es aus dem vollen Terminkalender zumindest einen zeitraubenden Prozess streichen kann. Und natürlich Edathy.

Taktik der Verteidigung

Aber was ist mit Edathy geschehen? Outet er sich nun doch öffentlich als Pädophiler? Nolls Antworten auf diese Fragen klären etwas auf: „Er hat sich zu dem Inhalt der Dateien nicht geäußert. Es hat also insbesondere nicht eingeräumt, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen zu haben“, sagt der Anwalt. Die Fortsetzung des Prozesses wäre aber unverhältnismäßig gewesen. Edathy habe sich daher entschlossen, dem zuzustimmen.

Damit wird die Taktik der Verteidigung klar. Nicht etwa Reue oder ein Schuldverständnis bei Edathy waren Grundlage für die Formulierung, sondern die Absicht und Überzeugungskraft des Anwalts, das Verfahren um jeden Preis abkürzen zu wollen. Edathy war es sichtbar unangenehm, wenn detaillierter über die Vorwürfe gesprochen wurde. „Die Strafe ist nicht das Hauptproblem für den Beschuldigten. Das Verfahren ist es“, meinte die Frankfurter Strafverteidigerin Eva Dannenfeldt schon vor Monaten.

Edathy hat damit sein Minimalziel erreicht. Nach der monatelangen Berichterstattung zu dem Fall mitsamt Vorverurteilungen wird sich der 45-Jährige nicht die Illusion gemacht haben, seinen zerstörten Ruf vor Gericht wiederherstellen zu können. Nun aber kann er juristisch wasserfest behaupten: Sein Verfahren sei ohne Verurteilung eingestellt worden: „Eine Schuldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht getroffen worden.“

Der Gerichtsfall Edathy dürfte damit abgeschlossen sein – offiziell wird dies aber erst rechtskräftig, wenn er die 5000 Euro Geldauflage an den Kinderschutzbund überwiesen hat.

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