EU-Ausländer können deutsche Sozialhilfe bekommen

Nachrichten-Artikel vom 03.12.2015 18:15 Nach deutschem Recht sind arbeitslose EU-Ausländer von Hartz IV ausgeschlossen. Aber: Bei einem längeren Aufenthalt haben sie Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, urteilte das Bundessozialgericht. Den Artikel können Sie hier lesen: http://www.welt.de/politik/deutschland/article149593118/EU-Auslaender-koennen-deutsche-Sozialhilfe-bekommen.html

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