Falsche Angaben im Asylverfahren nicht strafbar

Bislang ist nur das Vorlegen falscher Papiere unter Strafe gestellt. Wie WELT erfuhr, gibt es innerhalb der Regierung Streit über den Umgang mit diesem Problem. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister spricht von „Sicherheitsrisiken für den Rechtsstaat“.

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In der Opposition im Bundestag sieht man Handlungsbedarf: „Die zuverlässige Identitätsfeststellung ist von entscheidender Bedeutung für ein rechtsstaatliches Asylverfahren“, sagte Linda Teuteberg, migrationspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion. „Auch zur Vermeidung von Sozialmissbrauch sowie aus Sicherheitsgründen muss die Nutzung von Mehrfachidentitäten wirksam unterbunden werden.“

https://www.welt.de/politik/deutschland/article187397370/Bundesregierung-Falsche-Angaben-im-Asylverfahren-nicht-strafbar.html

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