Freispruch für Neonazi wegen miserabler Beweislage

 

Mi, 20. Jun. 2012
Aachener Nachrichten – Stadt / Euregio / Seite 5

Freispruch für Neonazi wegen miserabler Beweislage

Richter hält Aussagen von NRW-Verfassungsschützern für „falsche Wahrnehmung“. Opfer verschwunden.

Aachen. Das Aachener Schöffengericht (Vorsitz Richter Hermann-Josef Gehlen) hat gestern den als Aktivisten der rechtsradikalen Kameradschaft Aachener Land (KAL) bekannten Denis U. (25) vom Vorwurf der zweifachen Körperverletzung freigesprochen. Die Beweise, sagte der Richter in der Urteilsbegründung, hätten in diesem Verfahren nicht ausgereicht, dem in der Szene als gewaltbereit bekannten Neonazi die ihm vorgeworfenen Taten auch nachzuweisen.

„Das heißt nicht, dass die Unschuld des Angeklagten als erwiesen zu gelten hat“, relativierte der Richter den Freispruch. Es sei bei den Taten vom 26. Juni 2011 und beim Zusammentreffen der KAL mit Ratsvertretern der NPD in einem Stolberger Lokal lediglich nicht erwiesen, dass der zurzeit wegen anderer Taten einsitzende Neonazi entweder nur anwesend war, oder im Fall der Kneipenschlägerei in Stolberg gegen den Stolberger NPD-Ratsherrn Willibert Kunkel tatsächlich gewalttätig geworden sei. In Bezug auf den letztgenannten Vorfall hatten neutrale Zeugen berichtet, U. sei nicht gegen Kunkel gewalttätig geworden, sondern sein Nebenmann.

Dem aus Düren stammenden U. war in der Hauptsache vorgeworfen worden, bei einer Verfolgung eines ihm als politisch Linken bekannten am 26. Juni vergangenen Jahres in der Aachener Innenstadt maßgeblich beteiligt gewesen zu sein. Eine Gruppe von etwa elf der KAL zugeordneten Leuten war mittags auf den linken Aktivisten gestoßen. Die Meute begann, das auf einem Skateboard fahrende Opfer zu verfolgen. Das strauchelte und flüchtete sich schließlich in einen parkenden Pkw, dessen Fahrer gerade eingestiegen war.

Die Rechten, so ergaben die Zeugenaussagen, schlugen auf das Auto und durch ein offenes Fenster auf das Opfer ein und ließen Reizgas durch die Lüftungsschlitze in das Fahrzeug strömen. An vorderster Front soll dabei der Angeklagte gewesen sein. Doch die Angaben zu Denis U.s Mittäterschaft stützen sich im Wesentlichen auf einen Bericht des NRW-Verfassungsschutzes, der die Szenerie beobachtete und zwei Personen, darunter Denis U., erkannte.

„Der Verfassungsschutz hat wesentliche Abläufe falsch wahrgenommen“, wertete der Richter die Erkenntnisse der NRW-Schlapphüte. Weil auch das Opfer verschwunden und nicht aussagebereit sei, müsse U. freigesprochen werden. (wos)

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