Grundsatzurteil in Karlsruhe: Gauck darf NPD-Anhänger "Spinner" nennen

SPIEGEL ONLINE, 10.06.2014

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Grundsatzurteil in Karlsruhe: Gauck darf NPD-Anhänger „Spinner“ nennen

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Die NPD ist mit einer Klage gegen den Bundespräsidenten gescheitert:

Joachim Gauck darf ihre Anhänger als „Spinner“ bezeichnen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Den vollständigen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL http://www.spiegel.de/politik/deutschland/urteil-bundespraesident-gauck-darf-npd-anhaenger-spinner-nennen-a-974267.html

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