Kein „prägender Einfluss“ von NS-Tätern auf den Verfassungsschutz

Do, 3. Okt. 2013
Aachener Nachrichten – Stadt / Blickpunkt / Seite 2

Kein „prägender Einfluss“ von NS-Tätern auf den Verfassungsschutz

Historiker der Universität Bochum überprüften rund 1500 Mitarbeiter der Behörde. 13 Prozent von ihnen waren Mitglieder der NSDAP.

Von Werner Kolhoff

Berlin. Nazi-Richter gelangten massenhaft in die Nachkriegsjustiz. NS-Diplomaten ins neue Auswärtige Amt. Und der Bundesnachrichtendienst ging sogar direkt aus der „Organisation Gehlen“ hervor, deren Namensgeber Reinhard Gehlen Generalmajor in Hitlers Oberkommando des Heeres gewesen war. Das alles wurde und wird seit einigen Jahren in Projekten zur Geschichtsaufarbeitung erforscht. Nun hat auch das Bundesamt für Verfassungsschutz ermitteln lassen, wie braun seine Vergangenheit ist. Zwischenergebnis: Relativ gering.

Die beiden Historiker der Ruhr-Universität Bochum, Constantin Goschler und Michael Wala, die 2011 von dem Amt den Auftrag für die Untersuchung bekommen hatten, legten gestern in Berlin einen Zwischenbericht vor. Sie überprüften rund 1500 Verfassungsschutzmitarbeiter der Jahrgänge 1929 und früher auf ihre NS-Belastung. Ergebnis: 205, etwa 13 Prozent, waren Mitglieder in der NSDAP oder anderen NS-Organisationen gewesen. Freilich enthalten die Zahlen vom Präsidenten bis zur Putzfrau alle möglichen Mitarbeiter des neuen Verfassungsschutzes, außerdem sagen sie nichts über die Funktion der Betreffenden im NS-Apparat aus.

Relevanter sind die 24 festgestellten ehemaligen Mitglieder von NS-Organisationen wie SS, SD oder Gestapo. Dass es so wenige waren, hatte mit den Gründungsjahren zu tun. Erster Präsident war Otto John, der zum Widerstand des 20. Juli 1944 gehört hatte. Zudem kontrollierten die Alliierten bis in die 50er Jahre streng, wer neu eingestellt wurde. Bei einfachen Parteimitgliedern reichte die Entnazifizierung zwar als Persilschein aus. Bei Mitgliedern des Nazi-Terrorapparates aber machten die Siegermächte dicht. Die 24, die Goschler und Wala trotzdem ausfindig machten, kamen zunächst in einer Tarnfirma unter. Andere in einem der Landesämter, wo die Kontrollen nicht so streng waren. Als die Alliierten dann Mitte der 50er Jahre ihre Aufsicht einstellten und John 1955 abtrat, wurden diese ehemaligen Nazi-Sicherheitsleute eingestellt. Jetzt war ein Ablehnungskriterium nur noch ein eventuelles strafrechtliches Vergehen. Doch war keiner der 24 verurteilt worden; auch wegen der Laschheit in den damaligen NS-Prozessen.

Zwei Seilschaften

Zwei Seilschaften wurden von den Forschern ausgemacht: Eine Gruppe, die zur Zeit der Besatzung in Paris Funktionen hatte, mindestens indirekt auch bei Deportationen, eine weitere aus dem Reichssicherheitshauptamt. Die Ehemaligen konzentrierten sich in der Spionageabwehr, wo Erfahrung gesucht wurde. Es herrschte Kalter Krieg. Als es in den 60er Jahren einen Abhörskandal der Amerikaner gab, wurde öffentlich ruchbar, dass Nazi-Schergen im Verfassungsschutz daran beteiligt waren. 16 von ihnen wurden daraufhin aus dem Amt entfernt und in andere Behörden versetzt.

Strenger wurde danach auch die Beurteilung durch die Öffentlichkeit. Johns Nachfolger Hubert Schrübbers musste 1972 abtreten, als seine frühere Tätigkeit als NS-Richter in die Schlagzeilen geriet. Insgesamt, so die Forscher, gab es im Bundesamt für Verfassungsschutz in den ersten Nachkriegsjahrzehnten aber keinen „prägenden“ Einfluss ehemaliger Nazi-Leute, wohl aber einige „cliquenhafte Verdichtungen“. Wenn es Fehler des Amtes gebe und gegeben habe, dann nicht wegen eventueller brauner Wurzeln. „Diese Erklärung greift zu kurz“, so Goschler und Wala.

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