Missstände beim Arbeitgeber: Das Recht auf Whistleblowing

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Missstände beim Arbeitgeber: Das Recht auf Whistleblowing

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Wer seinen Arbeitgeber verpfeift, darf trotzdem weiter für ihn arbeiten.

Zumindest, wenn es sich nicht um einen US-Geheimdienst handelt. Arbeitsrechtler Christof Kleinmann erklärt, warum Edward Snowden in einer deutschen Firma seinen Job behalten hätte.

Den vollständigen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,909660,00.html

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