„So, als würde man gegen einen Fußball treten“

Sa, 20. Feb. 2016
Aachener Nachrichten – Stadtausgabe / Region und NRW / Seite 9

„So, als würde man gegen einen Fußball treten“

Drei Asylbewerber werden in Wassenberg von Rechtsgesinnten massiv verprügelt. Zum Prozessbeginn gestehen sie ihre Tat teilweise.

Von Daniel Gerhards

Heinsberg/Wassenberg. Der Prozess gegen fünf junge Männer, die am Wassenberger Busbahnhof drei Asylbewerber massiv verprügelt haben sollen, hat gestern vor dem Amtsgericht in Heinsberg begonnen. Bei dem offenbar rechten Übergriff sollen die damals 18 und 19 Jahre alten Angeklagten einen der Flüchtlinge bis zur Bewusstlosigkeit geprügelt haben.

Dass er mit Quarzhandschuhen auf den Asylbewerber eingeschlagen hat, gab einer der Angeklagten zu. Ein anderer räumte ein, dass er mit einem Schlagstock gegen das Bein eines Flüchtlings geschlagen hat. Dabei ging der Schlagstock zu Bruch. Wie, das wisse der Angeklagte nicht. Vielleicht weil er vorher damit gegen ein Bushaltestellenschild geschlagen hatte? Springerstiefel, Quarzhandschuhe, Schlagstock und eine schwarz-weiß-rote Fahne dabeizuhaben, sei für ihn damals völlig normal gewesen, sagte ein Angeklagter. „Das war mein Style.“ Eine Hemmschwelle, die Waffen einzusetzen, gab es offensichtlich nicht.

Als eine Frau einschritt, ließen die Schläger von ihren Opfern ab. Ein Angreifer soll einem am Boden liegenden Flüchtling danach noch mit Stahlkappenschuhen gegen den Kopf getreten haben. „So, als würde man gegen einen Fußball treten“, sagte ein anderer Beschuldigter. Damit soll der Täter sich später noch gebrüstet haben.

Vorerst blieb offen, wie tief die Angeklagten in der rechten Szene verankert sind: Bei dem Übergriff brüllten sie laut Anklage rechte Parolen und zeigten eine Hitler-Fahne. Zwei der Angeklagten sind nach eigenen Angaben im Aussteiger-Programm des Verfassungsschutzes. „Sie hatten eine offene rechte Gesinnung, die sie ausgelebt haben“, sagte Verteidiger Stefan Krings.

Bevor die Schläger losprügelten, habe einer noch einen Kumpel per WhatsApp dazugerufen. Der kam schnell, weil sein Vater ihn mit dem Auto brachte. Dafür steht der Vater wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung vor Gericht. Zu Unrecht, wie ein Angeklagter findet: „Wenn der Vater gewusst hätte, worum es ging, hätte er ihn bestimmt nicht gefahren.“

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