Verurteilter Pferdequäler Fritz B. erneut vor dem Kadi

Mi, 4. Dez. 2013
Aachener Nachrichten – Stadt / Lokales / Seite 15

Verurteilter Pferdequäler Fritz B. erneut vor dem Kadi

Tochter Elke B. wieder mit von der Partie. Außerdem sollen sie in Krauthausen zigfach gegen das Tierhalteverbot verstoßen haben.

Von Wolfgang Schumacher

Aachen. Der Fall der rechtskräftig verurteilten Tierquäler aus Aachen-Krauthausen, Fritz B. (76) und Tochter Elke B. (44), scheint kein Ende zu nehmen. Jetzt mussten sich die zwei erneut vor dem Amtsgericht Aachen verantworten, wieder weil sie Pferden auf ihren Weiden durch „Unterlassen lange und anhaltend“, wie es in der Anklageschrift hieß, „Schmerzen und Leiden“ zugefügt haben.

Zudem würden Elke und Fritz B. seit Mitte 2011 gegen das von einem Schöffengericht verhängten und nach einem Berufungsprozess dann seit 2010 rechtskräftige Haltungsverbot von Wirbeltieren verstoßen. Mit auf der Anklagebank saß die mutmaßliche Halterin der beiden Pferde, um die es hier geht, die 39-jährige Altenpflegerin Silke W. aus Würselen.

Ihr sollen die beiden unsachgemäß und gesundheitsgefährdend auf den Krauthausener Wiesen gehaltenen Tiere gehören, auf dem Papier jedenfalls. So soll sich Ende vergangenen Jahres der kleine Schimmelhengst Flitzi im Stacheldraht der Wiesenumzäunung verheddert haben. Der Stacheldraht habe sich sogar um seinen Hals gewickelt und das habe bis zur Bewegungsunfähigkeit des Tieres geführt, dies bei Temperaturen „um null Grad Celsius“, wie es hieß. Niemand habe sich um das Tier gekümmert, bis Tierschützer auf die missliche Lage aufmerksam machten. Mit auf der Wiese habe der Fuchs-Ponyhengst Goldino gestanden, der gleichermaßen wenn überhaupt nur mit fauligen Heu ernährt worden sei und sich wie auch Flitzi in schlechter körperlicher Verfassung befand.

In den Saal von Richterin Christiane Weiner hatten sich gestern die drei Angeklagten wegen der anwesenden Kameras nur vermummt getraut. In den Jahren ab 2008 hatte sich nach und nach öffentlicher und amtlicher Druck aufgebaut. Als erste Fälle in Sachen der Tierhaltung von B. in Krauthausen und auf umliegenden Wiesen auch auf Stolberger Gebiet öffentlich wurden, klagte die Justiz den damaligen Pferdezüchter B. unter anderem auch deswegen an, weil er ein erkranktes Pferd auf einer Wiese einfach mit einem Vorschlaghammer erschlagen hatte.

Auch damals schon waren die Vierbeiner abgemagert, unterernährt, oftmals krank und blieben tierärztlich meist unbehandelt. Aus diesen Verfahren rührte das fünfjährige Halterverbot von Wirbeltieren für Fritz B., für Elke B. waren es drei Jahre. Deshalb wird ihnen dieses Mal auch vorgeworfen, dagegen verstoßen zu haben.

Nicht nur zwei Pferde hätten in Krauthausen ihr Leben gefristet, auch Masthühner, Jung- und Legehennen sowie Schafe und Tauben hätten die B.‘s gehalten – und damit gegen das Verbot verstoßen. In einem Rechtsgespräch regten die Anwälte an, das Verfahren gegen die dritte Angeklagte gegen Auflagen einzustellen. Das Verfahren wird erst 2014 fortgesetzt.

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