Einbrecherinnen erst gefasst, dann geflüchtet

 

Mi, 20. Jun. 2012
Aachener Nachrichten – Stadt / Lokales / Seite 15

Einbrecherinnen erst gefasst, dann geflüchtet

Mädchen aus Osteuropa gaben sich als noch nicht strafmündig aus. Kellerfenster war aufgehebelt. Aus dem Kinderheim schnell wieder verschwunden.

Von Heiner Hautermans

Aachen. Eine aufmerksame Anwohnerin trug dazu bei, dass drei junge Einbrecherinnen in Haaren gefasst werden konnten. Da sie nach eigenen Angaben 12 und 13 Jahre alt und somit nicht strafmündig waren, wurden sie in ein Kinderheim gebracht, aus dem sie aber schnell wieder das Weite suchten – die Handlungsmöglichkeiten des Rechtsstaates in diesem Bereich sind eingeschränkt.

Die auffallend jungen, offensichtlich aus Osteuropa stammenden Mädchen waren der Frau verdächtig vorgekommen. Sie verständigte deshalb die Polizei und gab eine sehr genaue Beschreibung ab, so dass die Kinder in der Nähe, nämlich in der Gärtnerstraße nahe der Haarener Gracht, gestellt werden konnten. Sie gaben an, in Belgien zu wohnen, bei ihrer Durchsuchung fanden die Beamten Einbruchswerkzeug. An dem betroffenen Haus wurde ein aufgehebeltes Kellerfenster festgestellt. Da die Kinder nicht strafmündig waren, wurden sie dem Jugendamt übergeben.

Polizeisprecherin Sandra Schmitz: „Das sind Kinder, die zum Stehlen ausgebildet werden. Sie sprechen kein Wort Deutsch und werden auch angehalten, sich als Kinder auszugeben.“ Im Regelfall würden sie bei einer Pflegefamilie untergebracht, wo sie schnell wieder wegliefen und weitermachten: „Das ist ein Problem.“ Zwar habe man Fingerabdrücke von den Mädchen genommen, die seien aber noch nicht in der Datei gewesen.

Viele Handlungsmöglichkeiten haben die Ordnungshüter nicht, um das schnelle Verschwinden zu verhindern. Sie können etwa ein Altersgutachten anfertigen lassen, wenn Zweifel an den Altersangaben bestehen, etwa durch Bestimmung der Knochen. Oder die Personalien überprüfen, ob schon andere Erkenntnisse über die Kinder vorliegen. Festgehalten werden könnten sie erst nach dem Beschluss eines Familienrichters, dem ein psychiatrisches Gutachten zur pädagogischen Notwendigkeit vorausgehen muss.

„Die Kinder wissen, dass man sie nicht festhalten darf“, sagt Klaus Ebbertz , der Leiter des städtischen Sozialraum-Teams. Vermutlich stammten die Mädchen von einem großen Campingplatz bei Lüttich. Sie würden immer wieder mal in Aachen aufgegriffen, beispielsweise vor Weihnachten beim Betteln in der Adalbertstraße.

Sofort die 110 wählen

Polizeisprecherin Schmitz appelliert daher an die Wachsamkeit im sozialen Umfeld: „Verdächtige Beobachtungen sollten am Besten unmittelbar der Polizei unter der Notrufnummer 110 gemeldet werden.“

Kommentar: Was soll der Blödsinn? Warum die Polizei rufen, wenn doch nichts passiert!

Da helfen nur geschlossene, gefängnisähnliche Heime mit Zwangsunterbringung, unabhängig wie alt die Personen sind.

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