Führender Neonazi steht am 9. Mai wieder vor Gericht

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Do, 26. Apr. 2012
Aachener Nachrichten – Stadt / Lokaltitel Aachen / Seite 17

Führender Neonazi steht am 9. Mai wieder vor Gericht

Denis U. gilt als Denker der Kameradschaft Aachener Land. Seit November in Untersuchungshaft. Eine hohe Strafe droht.

Von Heiner Hautermans

Aachen. Einer der führenden Köpfe der neonazistischen Kameradschaft Aachener Land wird ab dem 9. Mai wieder vor Gericht stehen. Denis U. war im November während eines laufenden Berufungsverfahrens in Untersuchungshaft genommen worden, als er identifiziert worden war, am Übergriff auf einen angeblichen politischen Gegner auf der Theaterstraße beteiligt gewesen zu sein. In dem Berufungsverfahren war der 25-Jährige zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden, weil er zusammen mit einem anderem KAL-Mitglied ein ähnlichen Übergriff 2010 begangen haben soll.

Denis U. gilt als der Denker der Kameradschaft Aachener Land, nach Ansicht von Beobachtern kümmert er sich vor allem darum, junge Neonazis anzuwerben. Seit seiner Festnahme ist es ruhiger um die 2001 gegründete rechtsextremistische Gruppe geworden.

Der Prozess gegen den 25-Jährigen und einen jüngeren Mittäter ist nach Auskunft eines Gerichtssprechers auf drei Tage vor dem Jugendschöffengericht angesetzt. Bei einer Verurteilung droht ihm eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Vorgeworfen wird ihm, am 26. Juni 2011 mit einer Gruppe von 20 anderen Neonazis durch die Innenstadt gezogen zu sein und auf der Theaterstraße einen Mann angegriffen zu haben, den sie als politischen Gegner einstuften und der auf einem Skateboard unterwegs war. Dieser flüchtete in ein Auto, woraufhin der Fahrer und der 34-Jährige mit Pfefferspray und einem Faustschlag traktiert worden sein sollen. Sie konnten sich aus der Umzingelung nur lösen, weil der Fahrer losfuhr und Neonazis zur Seite traten. Die Polizei hatte zunächst eine größere Zahl der Rechtsextremen in Gewahrsam genommen, suchte später aber dringend nach Zeugen des „feigen Übergriffs“, so eine Sprecherin. Ursprünglich war auch wegen des Verdachts auf Landfriedensbruch und gemeinschaftlich begangene Nötigung ermittelt worden.

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