Gibt es ein Recht, gar ein Menschenrecht auf Heimat? Ganz gewiss, meint der renommierte amerikanische Völkerrechtler, Historiker und einstige Sekretär der UN-Menschenrechtskommission Alfred de Zayas und geht noch einen Schritt weiter: Das Recht auf Heimat sei primäres Recht, die Basis des Völkerrechts, welches die Beziehungen zwischen sesshaften Völker regele und normiere.