Di, 11. Feb. 2014
Aachener Nachrichten – Stadt / Lokales / Seite 19
Hotelbesitzerin flattert erneut Strafandrohung ins Haus
Im Fall der couragierten Geschäftsfrau, die für die Polizei die Arbeit machte, geht es wieder um eine hohe Geldstrafe von 6400 Euro
Von Wolfgang Schumacher
Aachen. Der Prozess-Alptraum für die engagierte Hotelbetreiberin Doris Schmitz-Kück (69) geht weiter. Weil sie sich im August 2012 bei einer Aktion der Polizei vor dem neben ihrem Hotel am Hauptbahnhof gelegenen Übergangswohnheim eingemischt hatte, ist die Geschäftsfrau vom Amtsgericht Aachen zu einer deftigen Geldstrafe verurteilt worden.
Die für sie und ihren Anwalt Peter Schäfer völlig unannehmbare Strafe von 6400 Euro wegen „falscher Verdächtigung“ wurde zwar von Richterin Andrea Rösch im Urteil vom 13. Dezember, einem für Frau Schmitz-Kück wahrlich schwarzen Freitag, zur Bewährung ausgesetzt. Jetzt setzt die Staatsanwaltschaft noch einen drauf und will in der Berufung erreichen, dass die ausgesprochene Bewährung wieder weggenommen wird.
Einsatz in der Bahnhofstraße
Das Amtsgericht hatte trotz mehrerer gegenteiliger Zeugenaussagen entschieden, dass sich die Hotelbesitzerin am 8. August 2012 zu Unrecht gegen einen von der Polizei erteilten Platzverweis gestellt habe und dass sie dann auch noch die beiden den Streit auslösenden Beamtinnen falsch beschuldigt habe.
Die Polizei war damals gerufen worden, weil ein sichtlich betrunkener Mann unter lautem Grölen diverse Gegenstände aus einem Fenster des Wohnheims auf die viel befahrene Bahnhofstraße warf. Es hatte sich bereits eine Menschenmenge angesammelt, und die Hotelfachfrau wollte Ordnung schaffen, bis die Polizei eintraf.
Die kam dann auch in Gestalt zweier junger Polizistinnen, die sich nach Angaben von Zeugen allerdings in ihren Dienstwagen zurückzogen, anstatt den Randalierer aus dem Verkehr zu ziehen. Gegen dieses Verhalten begehrte Schmitz-Kück auf und wurde nach eigenen Angaben von den Polizistinnen übel angegangen.
Die Beamtinnen holten dann Kollegen hinzu, die nicht den Randalierer, sondern die Hoteleignerin in Handschellen abführten. Da die Hotelbesitzerin nicht in dieser Art und Weise behandelt werden wollte, betrieb sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Polizistinnen.
„Uneinsichtig und renitent“
Das hätte sie besser nicht getan. Die Verfahren gegen die Polizistinnen – und auch das gegen den Randalierer – wurden inzwischen eingestellt. Nur Schmitz-Kück wird weiterhin von der Anklagebehörde verfolgt, weil sie sich nicht fügen wollte.
So formuliert Oberstaatsanwältin Silvia Janser in der Berufungsbegründung gegen das Amtsgerichtsurteil, diese Verurteilung werde dem „Unrechtsgehalt der vorliegenden Straftat“ und der „Persönlichkeit der Angeklagten“ nicht gerecht. Die Angeklagte habe sich „völlig uneinsichtig und renitent“ gezeigt, dies habe sich „auch in der Hauptverhandlung fortgesetzt“, heißt es.
„Die verfolgen mich immer weiter“, fühlt sich Schmitz-Kück bedroht und schwört, nie mehr die allseits eingeforderte Zivilcourage zu zeigen. Auch Anwalt Schäfer hat Berufung eingelegt: „Das ist ein falsches Urteil“, sagt er. Jetzt wird das Landgericht entscheiden.