Keine Schließung radikaler Moscheen

Interessanter Artikel der Aachener Nachrichten – Stadtausgabe

An Rhein und Ruhr stehen 55 der 850 Moscheevereine unter Salafismus-Verdacht . Verfassungsschutz: „Gedankengut nicht strafbar“

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12.11.2016

Keine Schließung radikaler Moscheen

An Rhein und Ruhr stehen 55 der 850 Moscheevereine unter Salafismus-Verdacht . Verfassungsschutz: „Gedankengut nicht strafbar“

Von Johannes Nitschmann

Düsseldorf. Von radikalen Salafisten beeinflusste Moscheen müssen in Nordrhein-Westfalen vorerst nicht mit einer behördlichen Schließung rechnen. „Salafistisches Gedankengut ist nicht strafbar“, erklärte der Leiter des NRW-Verfassungsschutzes Burkhard Freier am Donnerstag gegenüber unserer Zeitung. Deshalb sei ein Vorgehen gegen auffällige Moscheen in erster Line eine gesellschaftspolitische Auseinandersetzung. Falls Moscheevereine und muslimische Netzwerke jedoch Gewalt propagierten oder den Jihad („Heiligen Krieg“) unterstützten, können Vereinsverbote ausgesprochen und Strafverfahren eingeleitet werden. Dies sei in der Vergangenheit etwa bei den Organisationen „Millatu Ibrahim“ oder „Tauhid Germany“ der Fall gewesen.

In Nordrhein-Westfalen stehen nach Angaben des Düsseldorfer Innenministeriums derzeit 55 der landesweit 850 Moscheevereine wegen Salafismus-Verdacht im Visier des Verfassungsschutzes. Noch zu Jahresbeginn waren lediglich 30 Moscheen an Rhein und Ruhr von den Sicherheitsbehörden beobachtet worden. Der Anstieg sei auf die intensive Aufklärungsarbeit des Verfassungsschutzes „zur Erhellung des Dunkelfeldes“ zurück zu führen, erklärte Freier. Ein Moscheeverein werde als „salafistisch beeinflusst“ eingestuft, weil er in unterschiedlichen extremistischen Zusammenhängen in Erscheinung getreten sei. Dem Verfassungsschutz zufolge sind in NRW gegenwärtig 2850 radikale Salafisten registriert. Etwa 650 dieser Personen gelten als gewaltorientiert. Die als salafistisch beobachteten Moscheen sind nach den Feststellungen des Verfassungsschutzes „heterogen“. Eine Moschee werde von salafistischen Netzwerken oft nur vorübergehend betrieben, berichtete Freier. Auch wenn Moscheevereine zum Teil immer noch „Szene-Treffpunkte“ von Islamisten seien, gebe es dort meist nur ein „erstes Anbahnungsgespräch“, um Anhänger zu rekrutieren. Die Vermittlung ideologischer Inhalte und eine damit einhergehende Radikalisierung finde überwiegend außerhalb der Moscheen statt. Dies dokumentierten Diskussionen in den sozialen Netzwerken, in denen Salafisten häufiger radikalere Ausrichtungen der einzelnen Moschee-Gemeinden verlangten.

Es gebe in NRW keine Moschee, „die komplett salafistisch“ sei, betonte der Chef des NRW-Verfassungsschutzes. Allein eine salafistische Beeinflussung reiche aber nicht aus, um die jeweilige Moschee öffentlich zu machen und deren Gemeindemitglieder durch die Behörden vor Radikalisierung zu warnen. So würden gegenwärtig auch Moscheen von den Sicherheitsbehörden beobachtet, weil dort regelmäßig Salafisten beteten. Im Blickfeld des Verfassungsschutzes stünden neben Organisationen auch Einzelpersonen, wenn sie einen Gewaltbezug hätten oder schwerwiegende Aktivitäten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung entfalteten. Deshalb würden auch einzelne Protagonisten der salafistischen Szene in dem NRW-Verfassungsschutzbericht namentlich genannt.

„Es gibt in NRW keine Moschee, die komplett salafistisch ist.“

Burkhard Freier,

NRW-Verfassungsschutz

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