Mildere Strafe für Neonazi

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Fr, 27. Jan. 2012
Aachener Nachrichten – Stadt / Lokales / Seite 17

Mildere Strafe für Neonazi

Berufung: Von 14 auf acht Monate ohne Bewährung. Denis U. (25) kann ein vorsätzlicher Tritt gegen den Kopf von Dimitri R. nicht nachgewiesen werden.

Von Wolfgang Schumacher

Aachen. 14 Monate Haft ohne Bewährung hatte der als aktiver Neonazi bekannte Denis U. (25) aus Düren bekommen. Das Aachener Schöffengericht verurteilte ihn im Sommer 2011 wegen des Delikts der schweren gefährlichen Körperverletzung, er sollte einen politischen Gegner aus dem linken Spektrum in Aachens Innenstadt zu Boden geprügelt haben. Mit dabei war auch Ende März 2010 das führende Mitglied der rechtsradikalen Kameradschaft Aachener Land (KAL) Rene L..

Die 2. Kleine Strafkammer am Aachener Landgericht sprach gestern als Berufungskammer (Vorsitz Richter Frank Meier) ein milderes Urteil für Denis U. aus. Er muss jetzt acht Monate ohne Bewährung sitzen, eine Revision gegen dieses Urteil ist im Übrigen zulässig. Man habe Denis U. in dem neuerlichen Verfahren „nur“ eine gefährliche Körperverletzung nachweisen können. Die Beweislage habe eben nicht den Nachweis erbracht, dass Denis U. in jener Schlägerei mit dem linken Aktivisten Dimitri R. vorsätzlich mit seinem Schuh gegen den Kopf des am Boden liegenden Mannes getreten hatte.

Straftat

„Wir haben hier nicht über den politischen Hintergrund der Tat zu entscheiden“, begründete Richter Meier das Urteil. Das richte sich alleine danach, welche Straftat der Angeklagte begangen habe. U. war vorgeworfen worden, beim Verteilen von Flyern mit rechten Parolen in der Aachener Adalbertstraße auf die linken Aktivisten unter anderem mit Reizgas und dann mit Fäusten und Tritten losgegangen zu sein. Die Linken kamen vom Holzgraben, wo sie einen Informationsstand betreut hatten.

Bewährungsversager

Doch auch das Opfer aus dem linken Lager, so der Richter, sei nicht unschuldig an der Eskalation gewesen. „Er“, damit meinte er Dimitri R., „hat versucht, dem politischen Gegner zu verbieten, seine Flyer zu verteilen.“ Das gehe natürlich in einem Rechtsstaat auf keinen Fall, stellte Meier klar.

Es bleibt also als Grundlage für das Urteil eine gefährliche Körperverletzung. Da liege das Strafmaß von acht Monaten durchaus in einem oberen Bereich, die 14 Monate seien „eher milde“ gewesen, bewertete der Richter das Urteil der Vorinstanz. Da Denis U. ein Bewährungsversager sei und gleichfalls nach dem Bericht des Bewährungshelfers keine entscheidenden Anstalten gemacht habe, sich von der Neonazi-Szene loszusagen, komme eine Bewährungsstrafe auch in diesem Fall nicht in Frage.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer dasselbe Strafmaß wie im Urteil des Schöffengerichts gefordert. Denis U. hatte in seinem Schlusswort vor Gericht beteuert, er habe sich aktiv um einen neuen Wohnsitz bemüht und sich außerdem in therapeutische Behandlung begeben.

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