SPIEGEL ONLINE, 21.01.2016
Wie in der Schweiz und in Dänemark nehmen süddeutsche Behörden Flüchtlingen bis auf einen kleinen Betrag ihr Vermögen ab. Sie werden damit nicht anders behandelt als Hartz-IV-Empfänger.
Den vollständigen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bayern-und-baden-wuerttemberg-polizei-nimmt-fluechtlingen-bargeld-ab-a-1073089.html
Kommentar: Ist den Kritikern eigentlich bekannt, was in Deutschland ein Hartz IV Bezieher behalten darf? Ach ja, ich vergaß, Flüchtlinge sind ja bessere Menschen!