In einem der wohl letzten NS-Prozesse beantragt die Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen einen früheren SS-Sanitäter einzustellen. Der Mann gilt als verhandlungsunfähig, Nebenkläger erheben jedoch schwere Vorwürfe gegen den Richter.
In einem der wohl letzten NS-Prozesse beantragt die Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen einen früheren SS-Sanitäter einzustellen. Der Mann gilt als verhandlungsunfähig, Nebenkläger erheben jedoch schwere Vorwürfe gegen den Richter.