Vier Beutekunst-Werke zurück in Aachen

Do, 20. Jun. 2013
Aachener Nachrichten – Stadt / Lokales / Seite 22

Vier Beutekunst-Werke zurück in Aachen

Schattengalerie des Suermondt-Ludwig-Museums erfolgreich. Das Thema Finderlohn muss geklärt werden.

Von Martina Feldhaus

Aachen. Das Suermondt-Ludwig-Museum darf sich über vier wertvolle Neuzugänge freuen: Zwei Werke von Andreas Achenbach, eines seines Bruders Oswald Achenbach – beide bedeutende deutsche Landschaftsmaler des 19. Jahrhunderts – und ein Werk von Dirck Wijntrack, niederländischer Maler des 17. Jahrhunderts, sind jetzt an der Wilhelmstraße angekommen.

Dass die vier Bilder bald (wieder) in Aachen hängen, ist ein Erfolg der „Schattengalerie“. 2008 hatte die Stadt das Projekt initiiert, um im Krieg verschwundene Gemälde aus der Sammlung des Suermondt-Ludwig-Museums in einem Verlustkatalog zu dokumentieren. In dieser Schattengalerie wurden die Werke ausführlich beschrieben und wenn möglich mit Abbildungen versehen. Das Ziel: Den Kunstbetrieb und die Behörden – Auktionshäuser, Händler, Sammler, Museen und das Landeskriminalamt – auf die Beutekunst aufmerksam machen – und vielleicht Werke zurückbekommen. Genau das ist nun geglückt, wie Museums-Chef Peter van den Brink am Dienstag im städtischen Kulturauschuss berichtete. „Die Mentalität der Auktionshäuser hat sich deutlich verbessert. Sie melden sich heute vielfach von selbst bei uns, wenn ein Werk aus Aachen auftaucht“, erklärte er. So ist es bei Wijntracks „Drei Enten in einer Landschaft“ gelaufen. Das Auktionshaus Sotheby‘s in London hat das Bild bei einer Versteigerung entdeckt. Nachdem man die Einlieferer über die genauen Umstände informiert hatte, beschlossen diese, das Gemälde zurückzugeben.

Auf die Achenbach-Bilder wurde die Stadt von einem Berliner Anwalt aufmerksam gemacht. Für eines der vier Werke hat der Kulturbetrieb einen Finderlohn gezahlt, wie die kaufmännische Geschäftsführerin Irit Tirtey bestätigte. Wie hoch der ist, das mochte sie nicht sagen. In der Regel, so erklärte van den Brink die Praxis im Kunstbetrieb, liege ein Finderlohn – wenn es um öffentliche Gelder geht – bei maximal zehn Prozent des marktüblichen Preises. Je nach Künstler und Entstehungszeit können das schon einige tausend Euro werden. Deshalb will der Kulturbetrieb nun zügig eine Regelung finden, wie man in Zukunft mit solchen Rückführungen, die Geld kosten, umgeht. Denn dank der Schattengalerie melden sich immer mehr Kunsthändler. In zwei Fällen, einem Bild von Jan Brueghel und einem von Nicolaes van Verendael, laufen noch Verhandlungen. Bei anderen könnte es sogar zu juristischen Streitigkeiten kommen. Tirtey: „Wir müssen uns die Re chtsgrundlagen in diesem Metier jetzt anschauen. Und dann eine Grundsatzentscheidung fällen, wie wir mit Rückführungen umgehen und wer die Kosten trägt.“ Die vier Neuzugänge sollen im September der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

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