Grenzschließungsantrag kursiert in Unionsfraktion

Nachrichten-Artikel vom 13.01.2016 09:07 Der Druck auf Kanzlerin Merkel wächst: Unionsabgeordnete wollen mit einer Unterschriftensammlung die Grenzschließung erzwingen. Bislang unterstützen 40 der 311 CDU/CSU-Abgeordneten den Vorstoß. Den Artikel können Sie hier lesen: http://www.welt.de/politik/deutschland/article150946864/Grenzschliessungsantrag-kursiert-in-Unionsfraktion.html

"Merkels Alleingang war ein Akt der Selbstermächtigung"

Nachrichten-Artikel vom 13.01.2016 09:21 Ex-Verfassungsrichter Bertrams übt scharfe Kritik am Vorgehen von Kanzlerin Merkel in der Flüchtlingspolitik. Er vermutet einen Verfassungsbruch und spricht von „selbstherrlicher Kanzler-Demokratie“. Den Artikel können Sie hier lesen: http://www.welt.de/politik/deutschland/article150947586/Merkels-Alleingang-war-ein-Akt-der-Selbstermaechtigung.html

Schützeberg: „Unsere Strafverfolgung ist angemessen“

Mi, 13. Jan. 2016
Aachener Nachrichten – Stadt / Lokaltitel Aachen / Seite 13

Schützeberg: „Unsere Strafverfolgung ist angemessen“

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Aachen erklärt den Fall vom Wochenende und warum keine Haft angeordnet wird

Aachen. Ein Leser fragt in einem Leserbrief: „Wie kann ein Haftrichter solche Leute einfach wieder freilassen?“ und „Verstehen die Richter nicht, was sie damit anrichten? Sie verschaffen den Tätern einen einprägsamen Lerneffekt: Mein Risiko ist minimal, ich kann hier jeden ausrauben, schlagen, die Polizei kann mich mal!“ Thomas Vogel hat mit dem Sprecher der Aachener Staatsanwaltschaft, Jost Schützeberg, gesprochen.

Die Frage des Lesers an Sie: Wie kann ein Haftrichter solche Täter einfach wieder freilassen?

Schützeberg: Im konkreten Fall vom Wochenende haben wir als Staatsanwaltschaft entschieden, dass der Beschuldigte dem Haftrichter nicht vorgeführt wird. Das heißt, wir haben keinen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt. Grundsätzlich ist es so, dass die Untersuchungshaft die Unschuldsvermutung einschränkt, die für jeden Beschuldigten gilt, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist. Die Untersuchungshaft ist als freiheitsentziehende Maßnahme ein tiefgreifender Einschnitt in die Privatsphäre des Bürgers und bedarf deshalb zu Recht nach der Strafprozessordnung dieser erhöhten Voraussetzungen.

Welche Voraussetzungen sind das?

Schützeberg: Es handelt sich um drei Voraussetzungen: Zum einen muss ein dringender Tatverdacht vorliegen. Es reicht also nicht ein einfacher Verdacht, die Beweise müssen so stark sein, dass eine Verurteilung mehr als wahrscheinlich ist. Die zweite Voraussetzung ist ein Haftgrund, zum Beispiel Fluchtgefahr oder Wiederholungsgefahr. Die dritte Voraussetzung ist die Verhältnismäßigkeit. In jedem Einzelfall muss gesondert geprüft werden, ob der Entzug der Freiheit tatsächlich das geeignete und passende Mittel ist, um den Zweck der Untersuchungshaft zu rechtfertigen. Hier besteht vor allem eine erhöhte Begründungserfordernis bei Jugendlichen und Heranwachsenden. Der Gesetzgeber hat gesagt: In diesen Fällen ist Untersuchungshaft die „Ultima Ratio“.

Mit dem 18-Jährigen verknüpft die Polizei seit März 2014 etliche Verfahren: Ladendiebstahl, Taschendiebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Widerstand gegen Polizeibeamte, Rauschgiftdelikte …

Schützeberg: Diese Delikte kann ich so jetzt nicht bestätigen. Ich kann nicht sagen, ob es Verurteilungen sind oder Erkenntnisse der Polizei. Ich kann für die Staatsanwaltschaft aber sagen, dass dieser Beschuldigte bislang drei Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Drei Mal wurden Ermittlungs- und Strafverfahren geführt. Zuletzt wurde er zu einem sogenannten Jugendarrest verurteilt, das heißt er wurde für wenige Tage in einer Jugendeinrichtung untergebracht.

Haftbefehl wurde heute wieder nicht erlassen. Warum?

Schützeberg: Zum einen fehlt es an einem dringenden Tatverdacht. Es gibt abweichende Zeugenaussagen. Zudem hat der Geschädigte – verständlicherweise – nicht gesehen, welcher der Beschuldigten die Geldbörse weggenommen hat. Die Zuordnung zu einem konkreten Täter ist noch nicht ausreichend möglich.

Besteht nicht die Gefahr, dass der Beschuldigte auf freiem Fuß einfach da weitermacht, wo er unterbrochen wurde?

Schützeberg: Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr gilt nur für bestimmte Taten, Eigentumsdelikte zum Beispiel oder Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit. Im Fall vom Wochenende bestand ursprünglich der Verdacht des räuberischen Diebstahls. Der lässt sich als dringender Tatverdacht nach unserer Auffassung aber nicht aufrechterhalten. In Betracht kommen bisher deshalb nur weniger stark bestrafte Delikte wie Beleidigung oder Nötigung. Deswegen wird aber grundsätzlich niemand in Haft genommen.

Können Sie die Besorgnis vieler Menschen nachvollziehen? Nur weil das Opfer nicht gesehen hat, wer genau ihm jetzt die Brieftasche entwendet hat, ist das Trio wieder frei, obwohl offenbar alle beteiligt waren.

Schützeberg: Ich weiß nicht, ob es ein Überfall war, und ich weiß nicht, ob alle drei Personen beteiligt waren. Das ist sicher Gegenstand der Ermittlungen. Wenn es sich später tatsächlich als Raub oder räuberischer Diebstahl herausstellt, wird natürlich erneut zu prüfen sein, ob ein Antrag auf Haftbefehl gestellt wird. Natürlich kann ich die Besorgnis der Bürger verstehen. Aber ich kann nur davor warnen, Sachverhalte aufgrund von Berichterstattungen zu beurteilen. Meistens ist es so, dass, wenn man die Zeugenaussagen und die Akten liest, sich der Fall anders darstellt. Die Wirklichkeit ist häufig komplexer, als es den Anschein hat.

Die Rufe nach härterem Durchgreifen werden dennoch lauter, und selbst die Polizei ist enttäuscht, weil sie bestimmte Täter gleich wieder laufen lassen muss.

Schützeberg: Wenn Personen zum Beispiel wegen Beleidigung oder einfacher Körperverletzung vorläufig festgenommen werden, landen die nicht in Untersuchungshaft, dass ist einfach so. Von 100 Straftaten liegen nur in wenigen Fällen die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft vor, vieles ist einfach Bagatellkriminalität oder mittlere Kriminalität. Das ist unbefriedigend, das kann ich nachvollziehen. Aber das sind zumindest die gesetzlichen Vorgaben. In meinen Augen ist die Staatsanwaltschaft Aachen nicht zu lasch. Unsere Strafverfolgung ist angemessen.

Das bedeutet, Sie sehen keinen Nachbesserungsbedarf, was gesetzliche Vorgaben betrifft?

Schützeberg: Das ist richtig.

 

Kommentar: Man fragt sich, was schlimmer für diese Stadt ist: Die Aachener Staatsanwaltschaft oder kriminelle Ausländer? 

Weinspach spricht von Enttäuschung

Mi, 13. Jan. 2016
Aachener Nachrichten – Stadt / Lokaltitel Aachen / Seite 13

Weinspach spricht von Enttäuschung

Polizei nimmt jungen Mann nach Straftaten gleich zweimal fest. Staatsanwaltschaft setzt ihn in beiden Fällen wieder auf freien Fuß.

Von Achim Kaiser

Aachen. Ein 18-jähriger Algerier ist am Wochenende gleich zweimal von der Polizei festgenommen und von der Staatsanwaltschaft in beiden Fällen wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Im ersten Fall hatte er mit zwei 21 und 23 Jahre alten Marokkanern einen 45-Jährigen im Pontviertel „angetanzt“, geschlagen und beraubt. Noch zuvor soll der junge Mann mit weiteren Verdächtigen mehrere Autos im Bereich Wittekindstraße (ebenfalls Pontviertel) beschädigt haben. Auch dazu liegen der Polizei Anzeigen vor.

Zwar konnten Zivilfahnder die drei schnell festnehmen, zur Überraschung der Polizei beantragte der diensthabende Staatsanwalt jedoch keinen Haftbefehl. Begründung: Wohnsitze bekannt, keine Fluchtgefahr. Das alles ereignete sich in der Nacht zu Samstag.

In der darauffolgenden Nacht zum Sonntag war der bekannte 18-jährige Haupttäter, gegen den seit März 2014 diverse Verfahren wegen unterschiedlicher Rechtsbrüche laufen, wieder unterwegs. Diesmal belästigte er zusammen mit anderen Männern drei Frauen in Form von sexuell erniedrigenden Sprüchen. „Schlampen“ war dabei noch die harmloseste Beleidigung. Erneut wurde der 18-Jährige festgenommen und im Polizeipräsidium festgehalten. Erneut ordnete die Staatsanwalt die Freilassung des jungen Mannes an.

Auch nach ausgiebiger Prüfung der Fälle blieb die Staatsanwaltschaft gestern bei ihrer Einschätzung: Sie stellt vorerst keinen Untersuchungshaftantrag. Die Polizei müsse erst weiter ermitteln.

Sensibilität

„Es liegt mir fern, die Arbeit anderer Behörden zu kritisieren, aber in dem vorliegenden Fall waren meine Beamten und auch ich über die Entscheidung des Bereitschaftsstaatsanwaltes irritiert und gewiss auch enttäuscht“, sagt Polizeipräsident Dirk Weinspach in unmissverständlicher Deutlichkeit. Er suchte dann sofort das persönliche Gespräch mit der Leitung der Staatsanwaltschaft. Dabei wurden, wie der Polizeipräsident formuliert, „zielführende Vereinbarungen“ getroffen.

„Ich halte es für sehr wichtig, dass der Staat und seine Institutionen Entschlossenheit zeigen und ein gemeinsames Zeichen an solche Straftäter senden, nämlich dass sich hier jeder an Recht und Gesetz halten muss“, sagt Weins­pach und schildert die Sicht seiner Kollegen vor Ort: „Es macht der Polizei die Arbeit auf der Straße schwieriger, wenn die Straftäter denken, dass ihre Taten folgenlos bleiben und sich so ermutigt sehen, immer weiterzumachen.“

Seit den Übergriffen von Köln stellen Weinspach und sein Team eine zunehmende Sensibilität in der Bevölkerung fest: „Sie zeigt sich insbesondere durch das geänderte Anzeigeverhalten der Menschen.“ Nun gelangten auch solche Taten, wie in diesem Fall sexuelle Beleidigung, zur Anzeige.„Wir können dies natürlich nur begrüßen, da wir erst auch durch diese Anzeigen ein umfassendes Bild von Tatverdächtigen und deren Verhalten erlangen können“, erklärt der Polizeipräsident.

Lehren aus dem Chaos der Kölner Silvesternacht hat Weinspach schon gezogen: „Wir in Aachen setzen bereits im Vorfeld alles daran, das Aufkommen eines ‚Phänomens‘ wie in Köln zu verhindern.“

Deshalb hat die Polizei – auch mit Blick auf Karneval – ihr bestehendes Sicherheitskonzept angepasst. Ziel sei es, so Weinspach, „die Täterklientel aufzuhellen, um mit geeigneten Maßnahmen Straftaten aus diesen Gruppen zu verhindern oder zumindest schnellstmöglich aufzuklären“.

Straftäter aus Nordafrika: Eine schwierige Klientel

SPIEGEL ONLINE, 12.01.2016

Schwere Straftaten von Kriminellen aus dem Maghreb sind für die deutsche Polizei kein neues Phänomen – es gibt erschreckende Analysen dazu. Doch wenn es um die Bestrafung der Schuldigen geht, ist der Staat ziemlich hilflos.

Von Jörg Diehl

Den vollständigen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kriminelle-migranten-taeter-aus-nordafrika-bereiten-polizei-sorgen-a-1071674.html

Köln und die Folgen: Der Rechtsstaat? Eine Memme

SPIEGEL ONLINE, 12.01.2016

Wer seine Polizei dazu erzieht, sich wie Schülerlotsen zu verhalten, muss sich nicht wundern, wenn sie bei der Mob-Bekämpfung versagt. Wir brauchen nicht nur neue Abschiebegesetze, wir brauchen auch mehr Mut zum robusten Einsatz auf der Straße.

Eine Kolumne von Jan Fleischhauer

Den vollständigen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL http://www.spiegel.de/politik/deutschland/koeln-und-die-folgen-der-rechtsstaat-als-memme-kolumne-a-1071563.html

Seehofer-Klage gegen Merkels Asylkurs wäre berechtigt

Nachrichten-Artikel vom 12.01.2016 10:43 Ex-Verfassungsrichter Di Fabio stellt in einem Gutachten fest: Eine Verfassungsklage Bayerns gegen den Bund wäre Erfolg versprechend. Es gebe keine Verpflichtung zur unbegrenzten Flüchtlingsaufnahme. Den Artikel können Sie hier lesen: http://www.welt.de/politik/deutschland/article150899381/Seehofer-Klage-gegen-Merkels-Asylkurs-waere-berechtigt.html

Flüchtlinge aus diesen Ländern werden öfter straffällig

Nachrichten-Artikel vom 12.01.2016 13:39 Gerade mal ein halbes Prozent der syrischen Flüchtlinge wird in Deutschland straffällig, dafür aber 40 Prozent der Algerier und Marokkaner. Das ergab eine Statistik im Auftrag der Kölner Polizei. Den Artikel können Sie hier lesen: http://www.welt.de/politik/deutschland/article150908607/Fluechtlinge-aus-diesen-Laendern-werden-oefter-straffaellig.html

Papier rechnet mit deutscher Flüchtlingspolitik ab,

Nachrichten-Artikel vom 12.01.2016 10:57 Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, beobachtet die politische Lage mit allergrößten Bedenken. Die Stimmung im Land sei gekippt. Merkel müsse dringend handeln. Den Artikel können Sie hier lesen: http://www.welt.de/politik/deutschland/article150894661/Papier-rechnet-mit-deutscher-Fluechtlingspolitik-ab.html

"Ohne Dirndl und Minirock ist das nicht mein Land"

Nachrichten-Artikel vom 12.01.2016 02:05 CSU-Vizechefin Angelika Niebler lehnt es ab, dass Frauen ihr Verhalten nach den Übergriffen in mehreren Städten ändern. Zuwanderer hätten eine „Bringschuld“, sich an deutsche Werte zu halten. Den Artikel können Sie hier lesen: http://www.welt.de/politik/deutschland/article150888982/Ohne-Dirndl-und-Minirock-ist-das-nicht-mein-Land.html