Staatsrechtler warnt vor einem „offenen Rechtsbruch“

Mi, 19. Jun. 2013
Aachener Nachrichten – Stadt / AN Politik / Seite 4

Staatsrechtler warnt vor einem „offenen Rechtsbruch“

Nullrunde für höherbesoldete Beamte: Landesregierung sieht sich in parlamentarischer Anhörung mit heftiger Kritik konfrontiert

Von Johannes Nitschmann

Düsseldorf. Die von der rot-grünen Landesregierung in Nordrhein-Westfalen geplanten zwei Nullrunden für höherbesoldete Beamte sind nach Auffassung führender Staats- und Verwaltungsrechtler verfassungswidrig. Das Sonderopfer zur Einhaltung der Schuldenbremse sei „ein offener Rechtsbruch“, erklärte der Berliner Rechtswissenschaftler Ulrich Battis gestern bei einer parlamentarischen Anhörung im Landtag. Mit Ausnahme des Steuerzahlerbundes lehnten alle übrigen 20 Sachverständigen die Besoldungspläne ab.

Die NRW-Regierung will die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst in Höhe von insgesamt 5,6 Prozent für die beiden kommenden Jahre bei den Beamten nur bis zur Besoldungsgruppe A 10 übernehmen. Für die Besoldungsstufen A11 und A 12 soll es bis 2014 eine insgesamt zweiprozentige Tariferhöhung geben, während für die Besoldungsgruppen ab A 13 zwei Nullrunden vorgesehen sind. Dadurch soll der Landeshaushalt jährlich um 710 000 Euro entlastet werden.

Mehrere Gewerkschaftsvertreter drohten bei der Anhörung mit Klagen gegen die Landesregierung beim Landesverfassungsgerichtshof in Münster und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Er appelliere an alle 237 Landtagsabgeordneten, die geplanten Sonderopfer umgehend zu stoppen, „bevor es Karlsruhe tut“, sagte der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Wilfried Albishausen. „Wut und Frustration“ unter Kriminalbeamten sei „niemals größer gewesen“.

Der Vorsitzende der Vereinigung der Verwaltungsrichter in NRW, Carsten Günther, rechnete bei der Anhörung vor, dass die Gehaltentwicklung bei den Richtern an Rhein und Ruhr bereits heute 20 Prozent unter ihren „verfassungsrechtlichen Ansprüchen“ liege. Jetzt sollten noch einmal 5,6 Prozent hinzukommen.

Der Rektor der Fachhochschule Aachen, Marcus Baumann, beklagte, angesichts einer Auslastung an den Hochschulen von derzeit 150 bis 160 Prozent sei es ein „fatales Signal“ sämtliche Professorengehälter für zwei Jahre einzufrieren. Angesichts der Gehaltsentwicklung für höhere Beamtengruppen werde es für ihn immer schwieriger, Professoren außerhalb von NRW oder exzellente Kräfte aus der Wirtschaft für seine Hochschule anzuwerben.

Nur der Steuerzahlerbund hält die gestufte Anpassung der Beamtengehälter für gerechtfertigt. Dies sei ein „notwendiger Einschnitt“, um die dramatischen Zuwächse bei den Personalausgaben des Landes zu begrenzen, erklärte der Haushaltsexperte des Steuerzahlerbundes, Eberhard Kanski. Ähnlich wie NRW würden auch andere Bundesländer mit der Übernahme des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst verfahren.

Obama will eine neue Runde atomarer Abrüstung

Obama will eine neue Runde atomarer Abrüstung, Nachrichten-Artikel vom 19.06.2013 13:32

Der US-Präsident wirbt in seiner Berliner Rede für weniger Atomsprengköpfe: Die Zahl strategischer und taktischer Nuklearwaffen soll reduziert werden. Doch von seiner Vision ist er noch weit entfernt.

Den Artikel können Sie hier lesen:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article117264962/Obama-will-eine-neue-Runde-atomarer-Abruestung.html

Kommentar: Wo bleibt der Aufschrei der Friedensbewegung, dass Russland kein Interesse an Abrüstung hat? Ach ja, das passt ja nicht ins ideologische Konzept.

Die Welt darf sich auf billiges Öl freuen

Die Welt darf sich auf billiges Öl freuen, Nachrichten-Artikel vom 19.06.2013 18:10

Mit der hohen Förderung von Öl und Erdgas revolutionieren die USA die weltweiten Energiemärkte. Sinkende Preise sind nur noch eine Frage der Zeit. Doch es gibt auch eine schlechte Nachricht.

Den Artikel können Sie hier lesen:

http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article117282451/Die-Welt-darf-sich-auf-billiges-Oel-freuen.html

Bitteres Unrecht oder notwendiges Recht?

Mi, 5. Jun. 2013
Aachener Nachrichten – Stadt / Region AN Titel / Seite 9

Bitteres Unrecht oder notwendiges Recht?

Karlsruhe verhandelt seit gestern über Enteignungen wegen Garzweiler II. Der Ton ist gepflegt, das Vorgehen des Gerichts akribisch.

Von Johannes Nitschmann

Karlsruhe. Im Saal des Bundesverfassungsgerichts herrscht drangvolle Enge, als der Senatsvorsitzende Ferdinand Kirchhof an diesem Dienstagmorgen die mündliche Verhandlung über den Braunkohlentagebau Garzweiler II eröffnet. Neben den Beschwerdeführern und dem beklagten Bergbauunternehmen hat das höchste deutsche Gericht Vertreter der Bundesregierung, der NRW-Landesregierung sowie zahlreiche Sachverständige nach Karlsruhe geladen. Das Gericht werde in diesem Verfahren zu prüfen haben, „ob und inwieweit die mit dem Tagebau Garzweiler angestrebte Gewinnung von Braunkohle ein Enteignungen tragendes Gemeinwohlziel verfolgt“, erklärt der Senatsvorsitzende Kirchhof zu Beginn der mehrstündigen mündlichen Verhandlung.

In der ersten Reihe des Verhandlungssaales sitzt Stephan Pütz, der flankiert wird von seinen Anwälten und Vertretern des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND). Der 50-jährige Kripokommissar aus Erkelenz-Immerath soll mit seinem Haus 2017 dem europaweit größten Tagebau weichen. Garzweiler II ist längst aufgeschlossen und soll sich in der Endausbaustufe auf 48 Quadratkilometer im rheinischen Braunkohlenrevier erstrecken. Durch das gigantische Tagebauvorhaben sieht Pütz seine verfassungsrechtlichen Grundrechte auf Eigentum und Freizügigkeit, konkret sein Recht auf Heimat, eklatant verletzt. Annähernd 8000 Menschen in 18 Ortschaften im Städtedreieck zwischen Aachen, Mönchengladbach und Düsseldorf droht bis 2045 die Umsiedlung, weil RWE Power in dieser Tagebauregion bis zu 1,3 Milliarden Tonnen Braunkohle abbaggern will.

Senat scheint keineswegs einig

Kläger Pütz lässt vor dem Bundesverfassungsgericht zunächst seine Anwälte sprechen. Für die Braunkohle aus Garzweiler II gebe es im Zeitalter der bundesdeutschen Energiewende weder einen „tatsächlich hinreichenden Bedarf“ noch „einen ausreichenden volkswirtschaftlichen Nutzen“, sagt der Verwaltungsrechtler Dirk Teßmer. „Ohne diesen Tagebau würde in Deutschland nicht das Licht ausgehen.“ Bereits bei der Genehmigung von Garzweiler II Ende der 90er Jahre hätten die erneuerbaren Energien einen Anteil von sechs Prozent an der Stromerzeugung in Deutschland gehabt. Dies sei ungefähr das Volumen der verstromten Kohle aus Garzweiler II.

Einige Mitglieder des achtköpfigen Senats schauen skeptisch. Jeder Energieträger habe „Nachteile“, sei andererseits aber auch jeweils „für sich ersetzbar“, wirft Verfassungsrichter Johannes Masing ein. „Aber wir können auch nicht alles durch gar nichts ersetzen.“ Masing wurde 2008 auf Vorschlag der SPD in den ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Der Senat scheint sich in seiner Beurteilung der Verfassungsbeschwerde gegen Garzweiler II keineswegs einig zu sein. Verfassungsrichter Reinhard Gaier scheinen die Rechte der Tagebauanwohner arg unterbelichtet zu sein. „Kann es sein, dass hier nach dem Prinzip ,teile und herrsche’ verfahren wird?“, fragt Gaier spitz den Abteilungsdirektor Joachim Diehl, der bei der Kölner Bezirksregierung für die Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses zuständig ist. Diehls Redefluss gerät ins Stocken, als er dem Gericht erläutern soll, welchen konkreten Einfluss die Anwohner des Tagebaus auf dessen Planung nehmen konnten.

Weniger druckst da der Vertreter der rot-grünen Landesregierung herum. Auf die Frage des Senatsvorsitzenden, ob Garzweiler II „speziell austauschbar“ sei, antwortet der Staatssekretär aus dem Wirtschaftsministerium, Günther Horzetzky (SPD): „Das ist ein dicker Brocken, der nicht einfach ersetzt werden kann.“ Die derzeit aus Garzweiler II geförderte Braunkohle – zwischen 36 und 40 Millionen Jahrestonnen – habe gegenwärtig immerhin einen Anteil von sechs Prozent an der deutschen Energieerzeugung. Ein Verzicht auf diesen Tagebau würde somit „unmittelbar auf die Stromversorgung in ganz Deutschland durchschlagen“.

Im Gegensatz zu Horzetzky hält sich der ihn flankierende Staatssekretär aus dem von den Grünen geführten NRW-Umweltministerium, Peter Knitsch, auffallend zurück. Dafür ergreift der Dürener Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer das Wort, der in der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht die Bundestagsfraktion der Grünen vertritt. „Der Boom der regenerativen Energien“ sei beim Aufschluss von Garzweiler II längst vorhersehbar gewesen, behauptet der Grüne. Deshalb sei das Tagebauprojekt unsinnig.

Die energiepolitischen Konflikte zwischen den rot-grünen Koalitionären in Düsseldorf sind so alt wie die Planungen für Garzweiler II. Inzwischen wollen aber auch die Sozialdemokraten nicht mehr ewig an der Braukohle festhalten. Ziel sei es, „die Energieversorgung konsequent und schnellstmöglich auf erneuerbare Energien umzustellen“, bekundet Wirtschafts-Staatssekretär Horzetzky vor Gericht. Aber niemand könne derzeit sicher prognostizieren, wann ein Ausstieg aus der Braunkohle tatsächlich möglich sein werde.

Das Bundesverfassungsgericht macht bei Garzweiler II keinen kurzen Prozess. Bereits seit 2008 kämpfen sich die Karlsruher Richter durch Berge von Akten. Auch an diesem Dienstag verhandeln sie mit Akribie und Energie. Stunde um Stunde bis in den Abend hinein. Der Ton ist gepflegt. Ruppig wird es lediglich, als der Rechtsbeistand des Bergbauunternehmens RWE Power, Dieter Sellner, die Zulässigkeit einer der beiden Verfassungsbeschwerden bezweifelt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht soll im Herbst dieses Jahres verkündet werden.

BUND bringt den „Garzweiler Flächenbrand“ mit in den Gerichtssaal

Neben Stephan Pütz aus Immerath hat auch der Naturschutzverband BUND Verfassungsbeschwerde eingelegt, nachdem dessen Streuobstwiese im Braunkohlenrevier zwangsenteignet und bereits 2006 abgebaggert wurde. Der BUND habe die Obstwiese erst 1997 erworben, als die Planung von Garzweiler II nahezu abgeschlossen gewesen sei, erklärt RWE-Anwalt Dieter Sellner. Hier sei erkennbar ein so genanntes „Sperrgrundstück“ erworben worden, um das Tagebauprojekt aus politischen Gründen zu verhindern. Dies aber stelle „einen Rechtsmissbrauch“ dar. Der BUND weist diese Vorwürfe energisch zurück. Schließlich gehöre der Betrieb von Streuobstwiesen zu den satzungsgemäßen Aufgaben des Naturschutzverbandes, versichert Anwalt Dirk Teßmer. Hier seien seltene Apfelsorten angepflanzt und nach der Ernte zu Obstbrand verarbeitet worden – ein Exemplar des „Garzweiler Flächenbrandes“ steht auf dem Tisch im Gerichtssaal. Der Senatsvorsitzende Kirchhof zieht diesen Hintergrund in Zweifel: „Der BUND versteht sich doch wohl nicht als Obstanbaufirma.“

Forscher halten Armutsbericht für geschönt

Mo, 3. Jun. 2013
Aachener Nachrichten – Stadt / Titel Aachen / Seite 1

Forscher halten Armutsbericht für geschönt

Wissenschaftler der Agentur für Arbeit kommen zu dem Schluss, dass die aktuelle Darstellung der Regierung teils erheblich an der Realität vorbeigeht

Von Stefan Vetter

Berlin. Der aktuelle Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung geht nach Einschätzung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit zum Teil erheblich an der gesellschaftlichen Realität in Deutschland vorbei. Allein bei den Vollzeitbeschäftigten seien die Löhne des unteren Verdienst-Zehntels zwischen 2005 und 2010 um sechs Prozent gesunken, während sie beim oberen Zehntel um rund ein Prozent zugenommen hätten, heißt es in einer den „Nachrichten“ vorliegenden Stellungnahme des IAB zu einer Expertenanhörung, die am heutigen Montag im Bundestag stattfindet. Der Abstand zwischen den oberen und unteren Entgeltgruppen sei demnach gewachsen. Dagegen deute der Regierungsbericht auf eine „Verringerung der Ungleichheit“ hin, kritisiert das IAB.

Die Arbeitsmarktforscher der Bundesagentur halten es auch für problematisch, dass der Regierungsbericht die positive Entwicklung der Erwerbsbeteiligung bei den 55- bis 65-Jährigen herausstellt, zugleich aber verschweigt, dass die finanzielle Hilfebedürftigkeit für Personen im Alter zwischen 60 und 65 „um circa 65 Prozent“ gestiegen sei. „Zum anderen wird auch der Bezug von Arbeitslosengeld I im Bericht nicht thematisiert, obwohl bei 90 000 Arbeitslosengeld-I-Empfängern die Versicherungsleistungen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt des Haushalts zu decken und die daher ergänzend Arbeitslosengeld II bezogen haben“, heißt es in der Stellungnahme des IAB.

„Das Arbeitsmarktinstitut der eigenen Bundesbehörde hat die Regierung der Lüge überführt“, meinte die Sozialexpertin der Linken, Sabine Zimmermann. Die Zahlen des IAB bestätigten den Eindruck vieler Menschen, „dass der Niedriglohnsektor wächst und die Ungleichheit zunimmt“.

Der Armuts- und Reichtumsbericht war von der Bundesregierung nach langer interner Kontroverse im März verabschiedet worden. Die FDP hatte auf die Abschwächung einzelner Passagen gedrängt, was ihr den Vorwurf der Schönfärberei eintrug.

„Das Arbeitsmarktinstitut
der eigenen Bundesbehörde hat die Regierung der Lüge überführt.“

Sabine Zimmermann,

Sozialexpertin der Linken

Mönning: „65 bis 70 Millionen in den Sand gesetzt“

Mi, 29. Mai. 2013
Aachener Nachrichten – Stadt / Titel Aachen / Seite 1

Wirtschaftskrimi am Tivoli

Mönning: „65 bis 70 Millionen in den Sand gesetzt“

Von Christoph Pauli

Aachen. Erschütternde Zahlen: „Hier sind 65 bis 70 Millionen Euro in den Sand gesetzt worden“, sagt Rolf-Dieter Mönning, Sachwalter beim insolventen Fußballklub Alemannia Aachen. Vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Juni nehmen Mönning und Interims-Geschäftsführer Michael Mönig im AN-Interview ausführlich Stellung. Mönning: „Wir sind in einem Wirtschafts-Insolvenzverfahren mit einem Schaden von fast 70 Millionen Euro. Ein Wirtschaftskrimi.“

Doch die Juristen versprühen auch leichten Optimismus. Zu den Sanierungsaussichten sagt Mönig: „Wir haben schon einiges bewegt. Wir spielen noch, haben ein Stadion, treue Fans und interessierte Sponsoren. Welcher Verein, wenn nicht Alemannia, würde eine Sanierung schaffen?“

Für Mönning und Mönig haben fast alle Gremiumsmitglieder zur Insolvenz beigetragen. Angesichts der Millionen, die in den Sand gesetzt wurden, müsse sich doch auch der Gutwilligste fragen, „ob er seiner Verantwortung gerecht geworden ist. Man muss sich einfach nur neben dem Strafrecht und dem Insolvenzrecht auch den psychologischen Flurschaden ansehen: Land und Stadt haben öffentliche Gelder investiert, die AachenMünchener hat erheblich geholfen, private Personen haben ein Darlehen gegeben, Fans haben Freizeit und Sparschweine geopfert. Das Vertrauen ist missbraucht worden, das kann für die Stadt auf Jahre hinaus Folgen haben.“

Dass auch gegen Aachens Sportdirektor Uwe Scherr ein Ermittlungsverfahren läuft, beunruhigt die Juristen nicht. „Wir haben nichts gefunden, was ihn belasten könnte.“

US-Kommission listet chinesische Cyber-Attacken auf

SPIEGEL ONLINE, 28.05.2013

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Rüstungsprojekte im Visier: US-Kommission listet chinesische Cyber-Attacken auf

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US-Sicherheitsexperten sind alarmiert: Hacker aus China sollen zwei Drittel der großen US-Waffensysteme ausgespäht haben. Laut dem Geheimbericht einer Regierungskommission waren die Cyber-Diebe auf technische Details über Raketensysteme, Kampfjets und Hubschrauber aus.

Den vollständigen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,902272,00.html

Fast jede zweite Hartz-IV-Klage ist erfolgreich

Fast jede zweite Hartz-IV-Klage ist erfolgreich, Nachrichten-Artikel vom 20.05.2013 10:41

Hunderttausende von Hartz-IV-Empfängern wehren sich juristisch gegen Bescheide der Jobcenter – viele mit Erfolg. Die Linke fordert gar, im Zweifelsfall immer für die Arbeitslosen zu entscheiden.

Den Artikel können Sie hier lesen:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article116345738/Fast-jede-zweite-Hartz-IV-Klage-ist-erfolgreich.html

Kommentar: Fast jeder 2. bescheid wird angefochten. Man stelle sich vor, in unserer Arbeit hätten wir eine fast 25 % Fehlerquote? So etwas kann sich nur die ARGE leisten. Es stellt sich für mich schon die Frage, ob diese Personen wiesen, dass Sie dem Rechtsstaat gegenüber verantwortlich sind?    

DGB: Hartz-IV-Empfänger sitzen in der Armutsfalle

Fr, 17. Mai. 2013
Aachener Nachrichten – Stadt / Titel Aachen / Seite 1

DGB: Hartz-IV-Empfänger sitzen in der Armutsfalle

Gewerkschafter haben die Situation von Langzeitbeziehern untersucht. Die offizielle Statistik kritisieren sie als unzureichend.

Von Stefan Vetter

Berlin. Die Zahl der Arbeitslosen im Hartz-IV-System ist im letzten Jahr mit durchschnittlich knapp zwei Millionen auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Reform vor acht Jahren gesunken. Den verbliebenen Betroffenen gelinge es jedoch immer schlechter, ihren Hilfebezug aus eigener Kraft längerfristig zu überwinden. Dabei zeige die amtliche Arbeitsmarktstatistik „lediglich die Untergrenze verfestigter Arbeitslosigkeit und Armut“. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes, die den „Nachrichten“ vorliegt.

Nach der gängigen Definition gilt als langzeitarbeitslos und damit häufig als Hartz-IV-bedürftig, wer mindestens ein Jahr ununterbrochen keinen Job hatte. Im September 2012 waren das offiziell 883 000 – eine Zahl, die nach Auffassung des DGB die Realität aber nur unzureichend widerspiegelt.

Es wird immer wieder neu gezählt

Denn vorübergehende Unterbrechungen der Erwerbslosigkeit etwa durch Ein-Euro-Jobs oder zeitweilige Erkrankungen seien hier unberücksichtigt. „Bei erneuter Arbeitslosigkeit beginnt die statistische Uhr neu zu zählen, auch wenn sich an der Hilfebedürftigkeit und der Lebenslage des Betroffenen praktisch kaum etwas geändert hat“, erklärt Wilhelm Adamy, Arbeitsmarktexperte beim DGB-Bundesvorstand.

Um die sich verfestigende Armut besser erfassen zu können, hat der DGB deshalb den Langzeitbezug von Hartz IV unter die Lupe genommen. Als Langzeitbezieher gelten demnach alle erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger, die in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig und zuletzt arbeitslos gewesen sind. Nach den Berechnungen des DGB fielen im September 2012 gut 1,3 Millionen Menschen in diese Kategorie. „Die Zahl der Langzeitbezieher von Hartz IV ist also wesentlich höher als die Zahl der in der Statistik ausgewiesenen Langzeitarbeitslosen“, sagt Adamy. Diese größere Gruppe sei auch der entscheidende Indikator für eine Verfestigung prekärer Lebensverhältnisse. „Ein nachhaltiger Ausstieg aus Hilfebedürftigkeit gelingt weit seltener, als es die Entwicklung der Arbeitslosigkeit zunächst vermuten lässt“, heißt es dazu in der DGB-Untersuchung. Unter den erwerbsfähigen Langzeitbeziehern gebe es einen harten Kern von rund 46 Prozent, der mit einer ein- oder mehrmaligen Unterbrechung von insgesamt maximal 31 Tagen sogar schon mehr als vier Jahre lang Hartz IV beziehe. „Je länger solche Personen auf staatliche Fürsorge angewiesen sind, desto schwieriger ist jedoch zumeist die soziale und arbeitsmarktpolitische Reintegration“, sagt Adamy.

Laut Studie darf der Langzeitbezug allerdings nicht mit Inaktivität der Betroffenen gleichgesetzt werden. So hätten mehr als ein Drittel der Hilfeempfänger bereits an arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen teilgenommen. Gut jeder Vierte sei auch zeitweilig sozialversichert beschäftigt gewesen. Dass Hartz-IV-Empfängern trotzdem nur selten der soziale und berufliche Aufstieg gelingt, führt der DGB auf politische Defizite zurück. So seien staatliche Fördermittel gekürzt und spezielle Förderinstrumente für die Gruppe der Langzeitbezieher gestrichen worden.

Grenzstreit: Chinas Attacke gegen Indien

SPIEGEL ONLINE, 02.05.2013

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Grenzstreit: Chinas Attacke gegen Indien

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Es ist eine gefährliche Situation zwischen den asiatischen Großmächten China und Indien: Pekings Soldaten sind auf indisches Gebiet vorgedrungen und haben dort Posten bezogen. Schon fordern Hardliner in Neu-Delhi eine Gegenattacke.

Von Hasnain Kazim , Islamabad

Den vollständigen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,897632,00.html

Kommentar: China ist nun mal eine kommunistische imperialistische aggressive Militärdiktatur und handelt dem gemäß.